Editiert.
Fischerprüfung bestanden - was nun?
-
-
also ich hab gleich meinen Fischereischein bekommen ohne noch i-was zu holen und ich konnte auch sofort in einen Verein eintreten.
-
wenn ich das richtig verstehe hast du direkt nach der prüfung den schein erhalten? ich hab hier sowas grünes zu hause das heißt fischerprüfungs-ausweis^^ das hab ich direkt nach der prüfung erhalten. der prüfer und auch der ausbilder meinte aber, dass man damit noch nicht angeln dürfe. man müsse sich halt erst einen fischereischein und dann einen fischereierlaubnisschein holen
-
Na das sind nur ein paar Euronen die du bezahlen musst, ich weiß ja nicht wo du wohnst. also kann ich dir zu dem Geld nichts genaues sagen.
Aber den Fischereischein brauchst du auf jeden fall, nur mit dem Prüfungszeugnis kannst du ncht angeln.
Also dann noch glückwünsche zu der bestandenen Prüfung. -
Editiert.
-
Hej Stffn,
erstmal wünsche ich Dir viel Erfolg zur bestandenen Fischereiprüfung sowie beim fischen in der Zukunft.
Mich wundert es, habt ihr bei der Fischereiprüfung nichts darüber gehört, das man neben dem Jahres/Fünfjahres/oder auch lebenslänglichem Fischereischein, in er Regel mit Passbild auch noch die Erlaubnis der Fischereirechtsinhaber der Gewässer als Tages, Wochen, Monats oder Jahreskarte benötigt, bevor man seine Wurm ins Wasser hängen darf?
GvH
Rainer -
Auch dir vielen Dank. Man meinte lediglich, dass wir uns einen Fischereischein besorgen müssten. Mit diesem Fischereischein könnte man dann in einen ASV eintreten und man würde eine Jahreskarte für die Gewässer des ASV's erhalten. Nun ist meine Frage: Wie teuer ist der Angelschein und wie lange ist er in Niedersachsen gültig? Würde mich freuen, wenn jemand aus Niedersachsen mir dies beantworten könnte.
Bei der Ausbildung haben wir lediglich gelernt:
- Ohne Fischereiprüfungszeugnis kein Fischereischein
- Ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein
- Ohne Fischereierlaubnischein keine Fischerei -
Hier kannst du alles nochmal nachlesen:
Die Angelerlaubis in Deutschland
Sich einfach ans Gewässer zu stellen und die Angel hineinzuhalten geht in Deutschland natürlich nicht- übrigens in anderen Ländern auch nicht.Man muss sich schon mit den Grundzügen der gesetzlichen Regelung vertraut machen,vor allem damit,welche Papiere man braucht,um nicht als "Schwarzangler" am Gewässer zu stehen.
Hier ein einfacher Wegweiser durch die Bestimmungen,die das Angeln in freien Gewässern regeln,das heisst in Flüssen,Seen und Küstenabschnitten,an denen das Angeln erlaubt ist.Ab 12 Jahren braucht man in Deutschland in der Regel zwei Scheine: Der amtliche so genannte"Fischereischein" und der nichtamtliche so genannte"Erlaubnisschen".Für beide Scheine wird eine Gebühr erhoben.
Fischereischein und Erlaubnisschein
Das Fischereirecht in der Bundesrepublik Deutschland ist verwirrend,weil jedes Bundesland ein eigenes Fischereigesetz hat-Angelrecht ist Ländersache.Deshalb gibt es auch nicht"den"deutschen Angelschein sondern den bayrischen,den hessische,usw.allerdings gilt der Fischereischein in allen Bundesländern. Der erst der beiden Scheine,die man braucht,ist der Fischereischen,ein amtliches Dokument.Es wird von einer Landesbehörde oder einem Amt ausgestellt.Das ist in der Regel das Ordnungsamt des Wohnsitzes(in den Städten) oder die Amtsverwaltung,also das rathaus(in den Gemeinden oder Landkreisen).Man erhält den Fischereischein nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung,die in allen Bundesländern vorgeschrieben ist.Dieser Prüfung geht inm Allgemeinen ein Lehrgang vorraus.Die Regelungen,wie,wo und wann man die Prüfung ablegen muss,sind-wie könnte es anders sein-je nach Bundesland unterschiedlich.Hier muss sich jeder bei seinem Amt oder Rathaus oder bei den Sportfischerverbänden erkundigen.Gültig wird der Fischereischein erst,wenn die Gebühr bezahlt ist.Als Beleg erhält man eine Marke oder Stempel,der in den Schein eingetragen wird.Die Marke oder Stempel,ist für einen bestimmten Zeitraum gültig,z.b.für ein Jahr,oder fünf Jahre.Danach muss verlängert werden.Fischerreiaufseher komtrollieren genau,ob der Fischereischein gültig ist.
DER ERLAUBNISSCHEIN
Dieses Papier,das auch einfach "Angelkarte" genannt wird,erhält man nur,wenn man den amtlichen, gültigen Fischereischen besitzt.Der ERlaubnisschein wird vom Pächter eines Gewässers oder vom Eigentümer des Fischereirechts ausgestellt.Das kann auch ein Angelverein sein.Diesen Erlaubnisschein gibt es häufig in Angelgeschäften als-Tagesoder Wochenkarte zu kaufen.Wer Mitglied des Angelvereins ist,der das betreffende Gewässer betreut,erhält den Erlaubnisschein natürlich automatisch.Der Erlaubnisscheien gilt ausschliesslich für das auf dem, Schein ausgewiesene Gewässer,und wird sehr eng ausgelegt:Es gibt beispielsweise Erlaubnisscheine,die den Angler nur berechtigen,bis zur Gewässermitte zu fischen.Der Wurf über die Gewässergrenze hinaus wird geahndet,z.b.mit dem Entzug des Erlaubnisscheins.Deshalb muss man sich die im Schein genannten(oder aus einer Zeichnung ersichtlichen)Grenzen einprägen.
Woanders ist es anders:Wer in einem anderen Bundesland als seinem heimatlichen angeln will,muss sich erkundigen,welche besonderen angelrechtlichen Besimmungen dort gelten.Das erfährt man in Rathäusern,Gemeindeverwaltungen und Fremdenverkehrsämtern
Quelle:
AUS FASZINATION ANGELN;AUS DEM ATLAS VERLAG -
@ Norbert: wirklich ein toller Bericht aber deine Quelle hat meiner Meinung nach einen winzig kleinen Fehler drin:
ZitatDer Wurf über die Gewässergrenze hinaus wird geahndet,z.b.mit dem Entzug des Erlaubnisscheins.
Wie will ein Aufseher kontrollieren, bzw. Nachweisen, dass man bis weiter als über die Gewässermitte geworfen hat? Das bezieht sich doch eher auf den Standplatz und nicht auf die Lage des Hakens. Wenn ich an einem Ufer eines Flusses auf Hecht angle, der zwei Bundesländer trennt und auf meiner Seite keine SChonzeit, auf der andern Seite allerdings schon ist und mein Hecht schwimmt ans andere Ufer, mache ich mich ja auch nich strafbar. Aber gut, Angelrecht ist Ländersache, vieleicht ist das bei dir anders als bei mir. -
Hi Tino
Das ist so abwegig gar nicht!
Hab solche seltsamen Kontrollauswüchse auch schon erleben müssen.
Würfe in Schongebiete von neben mir fischenden Anglern wurden von Kontrolleuren massiv beanstandet.
In der Schweiz hatte ein Kollege und ich auch schon eine sehr unangenehme
Diskussion mit einem Polizisten aus dem Nachbarkanton.
Der Kanal den wir befischten war nicht sehr breit und stellte, was wir nicht wussten, die Kantonsgrenze dar.
Wir haben unsere Blinker bis nahe ans gegenüber liegen Ufer gepfeffert,
also über die Gewässermitte hinaus.
Der hat ziemlich einen auf dicke Hose gemacht und wir sind knapp an einem "strafbewehrten Billet" vorbei geschrammt.Gruß
Norbert -
Hui, das man dafür sogar Strafen kassieren kann ist ja interessant. Gut, in Schongebiete sollte man, wenn man es weiß, nun wirklich unterlassen zu werfen. Aber das die Kontrolleure bei Würfen über die Grenze einen Strafzettel schreiben wollen, ist nun wirklich Pech. Mir ist es noch nie passiert, dass eine kontollbefugte Person gesagt hat: "Der Wurf war zu weit, da drüben ist Schonzeit." Da es sich ja, troz Grenzziehung, um ein und das selbe Gewässer handelt, dürfte es den Fischen ziemlich egal sein, ob sie jetzt in Bundesland A oder in Bundesland B laichen. Bei mir im Verein muss man auch nur einen Mindestabstand zum Schilf halten, wo der Haken ist, spielt aber keine Rolle. Aber wie gesagt: Andere Länder, andere Gesetzte.
-
- Offizieller Beitrag
@stffn,
ZitatIch bin 15 Jahre alt und habe letzte Woche Mittwoch (28.01.2009) die Fischerprüfung bestanden
Glückwunsch zur bestandenen Sportfischerprüfung.
Alles andere wurde dir ja schon "verklickert".
Mit Petri Heil
Flunder -
schließe mich Flunder an, GLÜCKWUNSCH!!!
-
vielen dank euch allen
aber mir ist immer noch nicht endgültig klar: wie lange ist der schein in niedersachsen gültig? vielleicht könnte mir einer aus nds darüber auskunft geben
-
Vorschlag stffn.
Geh zum Amt und nehm die Bescheinigung mit die du nach bestandener Prüfung bekommen hast. Pack noch ein Paßbild und ein Paar Euro ein.
Dort gehst ins Büro des Zuständigen Beamten und sagst,
-Hallo, ich habe meine Fischereiprüfung bestanden, und würde jetzt gerne meinen Fischereischein beantragen. Hier die Bescheinigung die ich bekommen habe. Für wie lange kann man den Fischereischein beantragen und was kostet das? Wie sieht es mit einem Schein auf Lebenszeit aus?Der Beamte wird dir sicher weiterhelfen.
Natürlich kannst du auch vorher auf dem entsprechendem Amt anrufen. Eine genauere Auskunft wie die Austellungsbehöde kann dir hier niemand geben.
Die Preise für die Scheine, sind gesetzlich nämlich nicht genau festgelegt, die Kommunen können von den Richtwerten abweichen. (zumindest in BaEü ist das so)Auf alle Fälle Herzlichen Glückwunsch zu Deiner bestandenen Prüfung.
Gruß Schmitti -
Also in Bayern mußt du mit der Urkunde zur Gemeinde oder Stadtverwaltung gehen,und die stellen dann den Schein aus.Ist aber nicht ganz Billig!:-P
-
Zitat
Ist aber nicht ganz Billig!
naja, wenn man sich mal ansieht, was andere Scheine, wie z.B. WAffenscheine kosten ist das schon recht günstig... Ich hab insgesamt, mit Prüfung und allem ca. 120€ gezahlt: 50€ der Kurs, 10€ die Prüfung, 40€ der Schein, 20€ die Fischereiabgabe. Ich glaube nicht, dass das so stark variiert, auch wenn die Gesetze überall anders sind, sonst würden ja alle ihren Schein in dem Bundesland machen, wo er am billigsten ist. Wie das mit der Lebenszeit ist weiß ich nicht, gibts hier in Berlin nicht aber anderswo gibts das, ich weiß nur nicht, wo.
Kleiner Tipp: Gib doch mal bei Google oder einer anderen Suchmaschine sowas wie: "Fischereiamt *dein Bundesland*" oder: "Fischerigesetz *dein Bundesland*". Viel Spass und Glück beim Suchen. -
auf lebenszeit ist er gültig.
glückwunsch auch von mir.gruss aus jever
-
also mit dem prüfungszeugnis kann bei uns auch nicht angeln, wir sind alles Mitglieder des BVO aber bei euch in leer wird dann wohl der ASV LEER zuständig sein, frage da mal nach
-
danke für eure beglückwünschungen und antworten. also ist es für mich am besten, zum gemeindeamt oder wie das heißt zu gehen und mich da zu erkundigen. ABER: Was ist die Fischereiabgabe? muss ich die nur einmal zahlen, nämlich dann, wenn ich meinen Fischereischein erhalte, oder muss ich die jährlich zahlen? Ist auf Niedersachsen bezogen. Wenn ja: Wie teuer ist das nun wieder?
-