NRW / Ausrüstung be Gesetzeslage

  • HiHo und Guten Tag zusammen.


    Mir ergibt sich ein problem, bei ausrüssten.


    Ich meine irgendwo gelesen zu haben (suchs nochma raus) , das in NRW laut der Gesetzesgebung nur mit 1 Anbisstelle zu Angeln ist.


    Da das ganze nicht genauer definiert wird, habe ich nun ein problem bei der Umsetzung dieses Paragraphens.



    Heist das nun,das ich nich mit paternostern angeln darf?
    Darf man nur mit Einzelhacken angeln?
    Fallen da nun Systeme rein?


    Hoffe mir kann man da hier wer weiter helfen.






    MfG :D

  • Hallo,
    bewirtschaftet ein Angelverein die Gewässer an denen du Angeln möchtest?


    Lies dir die Stelle nochmal genau durch, das muss auf irgendwas bezogen sein, z.B. aufs Kunstköder fischen.


    Paternoster oder Systeme (in verbindung mit stationären Angeln) sind i.d.R. verboten, egal welches Bundesland.


    Für mich klingt es nach einem Paternosterverbot und das ist ja nix besonderes.


    Gruß
    Lücke

  • Finds nich wieder, wobei es in BaWü noch geschrieben steht ?-(


    Was unsere Vereinsgewässer etc angeht, is die klare Regelung mit 1 Haken nieder geschrieben, wobei ich Zwilling und Drilling zum einzelnen (nicht einzel) Haken zähle und Systeme aussen vor hält.

  • HALLO ;
    Wenn da steht 1-Anbisstelle , dann ist die Sache doch ganz klar .
    Als Anbisstelle gilt ein Einzelhaken , ein Doppel-oder-Drillingshaken und beim Fligenfischen
    ein 3-Fach-Ausleger/3-Springer-Montagen = Schlagschnur/Vorfach mit 3 Fliegen .
    Halt EINE-STELLE -WO-DER-FISCH-ANBEISST !


    Wurde hier im Forum aber auch schon mehrfach erklärt ; wenn ich mich nicht ganz irre .


    Grüsse ; Petri ; Schnur-Und-Rutenbruch !!!