• Ich bin Deutscher ( Bayern, Passau) und besitze seit ca 10 Jahren die Oberösterreichische Fischerkarte "hats sich damals so ergeben" und wollte fragen ob diese Karte schon in Bayern anerkannt wird, wegen denn ganzen neuen EU Gesetzen.

    (hab keinen Wohnsitz in Österreich)

    Hoffe auf antwort: MfG Hummel

    tut mir leid wenn diese Thema hier nicht reingehört.

  • Moin Hummel,

    also ich schicks vorweg, ich weiss es auch nicht ;) Bin jedoch wohnhaft in bayern, und weis, dass die mit die schärfsten richtlinien haben, was die anerkennung anderer Fischereischeine anbetrifft.

    Geh mit deiner Österreichischen Pappe am einfachsten auf deine Gemeinde / Stadtverwaltung, leg sie vor, und frag, ob du damit nen Fischereischein beantragen kannst.
    Solltest du nie einen Nachweis über die Qualifikation zum waidgerechten Umgang gemacht haben ( sprich Sportfischerprüfung o.ä.), könnt ich mir vorstellen, dass dein Antrag abgelehnt wird.

    Das würde bedeuten -> Lehrgang und Prüfung in Bayern

    Greetz Perfusor

    P.S. wenn du nur zum angeln in österreich den schein erworben hast, dein wohnsitz immer in D war, dann wirst keine chance haben

  • Leider, Hummel, sehe ich das auch sehr negativ.
    Ganz anders würde es aussehen, wenn Du Österreicher oder anderweitiger Ausländer wärst.

    Als Bayer wohnhaft in Bayern wird es so sein, wie Harry prophezeit...

    MAX

    P.S. Thema "Papiere" kann man ruhig in den Stammtisch schreiben, kein Problem.

  • Hab nur folgendes gefunden:

    Zitat

    Der in einem anderen Bundesland erworbene Fischereischein gilt nach Zuzug in Bayern weiter bis zum Ablauf seinerGeltungsdauer. Anschließend wird ein bayerischer Fischerei-schein ausgestellt, sofern die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung der bayerischen gleichgestellt ist.

    http://www.vdsf.de/

    Aber ich habe keine Ahnung, ob der dem bayerischen gleichgestellt ist. Ich denke mal nicht.

  • Und noch was ):-P

    Zitat

    Um in Bayern einen Fischereischein erwerben zu können, ist grundsätzlich der Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung erforderlich.
    Der bayerischen Fischerprüfung gleichgestellt sind die Fischerprüfungen aller anderen Bundesländer. Somit können auch Bewerber aus anderen Bundesländern einen Fischereischein in Bayern erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland erfolgreich abgelegt haben und zum Zeitpunkt des Ablegens der Fischerprüfung ihre Hauptwohnung nicht in Bayern hatten.

    http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1112

    • Offizieller Beitrag

    All,

    möchte daran, erinnern Oberösterreich
    ist kein deutsches Bundesland.
    Harry hat recht.Er muß den Schein in
    Bayern machen.
    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!