Interessant für Webmaster

  • Hallo

    Mein Bekannter wies mich auf eine Seite hin, die ich selbst hochinteressant finde.

    Wer also eine Homepage besitzt und betreibt, kann sich das ja mal durchlesen.

    Über die rechtlich Einwandfreie Darsrtellung kann ich nichts sagen. Dennoch klingt vieles plausible.

    Aber allein, wenn man sich Gedanken macht, ist es ja schon positiv.
    ---> KLICK

    Gruß
    Udo

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo Adi,

    es ist einfach zu toll.

    Da bringt dieser Mensch eine gute rechtliche Erklärung zu den Disclaimern und verstößt mit seiner Homepage selbst gegen geltendes Recht für Internetseiten.

    Er setzt sein Impresum so, dass es erst nach langem skrollen sichtbar wird für die Nutzer und das ist nicht statthaft, es muss ohne langes scrollen sofort anklickbar sein.

    Aber so ist es halt mit den Gesetzen für das Internet, viele sind so unbekannt und die meisten die eine Homepage betreiben wissen es halt nicht besser.

    Ich kann nur jedem empfehlen, wenn er eine Seite ins Netz stellt, sich schlau zu machen, was er an Anfroderungen zu erfüllen hat. Am besten keine Links einfügen, denn da ist man in der Regel immer dran, wenn da was nicht ordentlich läuft.


    Gvh
    Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

    Einmal editiert, zuletzt von HAVÖRED (19. April 2009 um 23:33)

  • Hallo,

    Links würde ich derzeit sowieso nicht mehr Online setzen. Es gab da letztens ein "intressantes " Urteil zu, das man selbst dann über die Mitstörerhaftung drankommen kann, wenn man nur auf eine Seite Verlinkt hat, die auf eine Seite Verlinkt hat, die auf .... usw.

    Mfg

    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rainer,

    Zitat

    Er setzt sein Impresum so, dass es erst nach langem skrollen sichtbar wird für die Nutzer und das ist nicht statthaft, es muss ohne langes scrollen sofort anklickbar sein.

    Das Impressum führen meines Wissens viele in der Fußzeile, siehe z.B. http://www.otto.de.

    Insofern hat Daniel Rehbein meiner Einschätzung nach NICHT gegen das Recht verstoßen.

    Hier die [URL=http://www.bmj.de/enid/33ef7554702b4f59689abe768b77cd4f,0/Erstellen_einer_Anbieterkennzeichnung/Wie_muss_ich_die_Anbieterkennzeichnung_platzieren__1hp.html]Anforderungen zur Platzierung[/URL]

    Er hat sie doch alle erfüllt:
    1. Leicht erkennbare Stelle = Fußzeile = abgesetzt vom Hauptinhalt
    2. Unmittelbar erreichbar = ohne Zwischenklicks
    3. Ständig verfügbar = konsistenter Link


    Ansonsten ein guter Text. Über den Sinn und Unsinn von Disclaimer-Inhalten und Haftungsausschlüssen sowie deren Rechts(un-)wirksamkeit gibt es regelrechte Bücher im Web...

    Viele Grüße,

    Stefan

  • Hallo Stefan,

    wir haben vor kurzem eine neue Seite ins Netz gestellt und die Überprüfung durch unseren Internetanwalt, welcher sich nur mit dem Internetrecht beschäftigt, hat ergeben dass das Impressum (Anbieterkennzeichnung) so liegen soll, das es direkt auf den ersten Blick zu erkennen und anklickbar sein soll. Dazu geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Impressum ohne größere Probleme in der oberen Bildschirmhälfte platziert werden kann.

    Nach Auskunft unseres RA bereichern sich zurzeit dubiose Abmahnvereine in Massen damit, dass Sie den Seitenbetreibern Abmahnungen ins Haus senden, weil das Impressum wohl nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.

    Ich bin auch kein Rechtsverdreher, verlasse mich aber in solchen Dingen mehr auf die Leute die davon etwas verstehen und jeden Tag damit zutun haben. So iwe mein RA mich aufklärte, hat es da wohl eine Änderung gegeben, als auch vom BMJ festgelegt wurde, das diese Anbieterkennung auch zwingend in jeder Email vorgesehn werden muss.
    Also ähnlich wie ein Briefkopf auf normalen Schreiben.

    Ich habe mir den Link des BMJ angesehen, was mich da stuzig macht ist der Hinweiss: Ob bereits die Notwendigkeit jegli chen Scrollens be wirkt, dass ein Impressum nicht mehr leicht erkennbar ist, oder ob dies erst bei einem umfangreichen Scrollen der Fall ist, ist noch nicht vollends geklärt.

    Ich werde meinen Anwalt dazu mal anrufen in wie weit es da jetzt vielleicht einen neuen Stand gibt uind mich dann noch mal dazu melden.

    GvH
    Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

    2 Mal editiert, zuletzt von HAVÖRED (20. April 2009 um 09:51)

  • Moin Rainer

    Ich habe als Link nur eine Seite von seiner Webseite gegeben. Die Startseite von ihm, also http://www.daniel-rehbein.de/ enthält gleich ganz oben den Link zu seinem Impressum!

    Was das DIng mit den Links angeht: Es werden ständig neu und angeblich allgemein gültige Urteile im Netz bekannt gegeben. Urteile sind immer für den Einzelfall zu betrachten. Man kann daraus etwas ableiten, aber jeder Fall ist für sich doch individuell.

    Im Netz verbreitet sich Flasche schneller als man glaubt und jeder hält sich dran! MEin Sohn hat selbst einmal eine Fake-Meldung in ein Forum gestellt. Hat behauptet, von einem bekanntren Software-Hersteller wird es bald ein neues Spiel geben. Hat veränderte Bilder mit eingestellt und einen Namen erfunden pp.

    Nach 3 Monaten stand im Internet fest, dass es ein neues Spiel gibt, sogar der Name des Spiels stand da, den mein Sohn erfunden hat. Und es war auch ein Bericht in einer Computerzeitschrift für PC-Spiele! Tja....man kan das Netz für alles mögliche nutzen!!!!!!

    Deshalb mus es auch GEsetze geben, die hier die Nutzung regeln. Leider hängt ein Gesetz immer hinterher!

    Das mit den Links:
    Hier werden die Urteile immer falsch ausgelegt!
    Warum soll ich nicht einen Link auf eine andere Seite setzen? WEil es auf dieser Seite möglicher WEise DInge gibt, oder geben könnte, die verboten sind?

    Nun, bevor ich auf eine Seite verlinke, lese ich sie mir doch gründlich durch!
    Ich könnte diese Seite dann Speichern, als möglichen Beweis. Denn im Disclimer schreibe ich rein, das man die Verantwortung nur für diese verlinkte Seite übernimmt und nicht für weitereführende SEiten und das man dies auch nur bis zu dem ZEitpunkt der eigenen Überprüfung der Seite übernimmt. Das Datum wird hinter jedem Link mit genannt.
    Ich muss zwar in unregelmäßigen Abständen die Links überprüfen, aber das sollte rechtlich genügen.

    Man kann es aber auch einfacher haben, in dem man die URL nicht verlinkt, sondern nur benennt. Dann der hinweis, dass die Eingabe der URL auf eigene GEfahr besteht!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hi Loide,


    ob der Link auf das Impressum auf den ersten Blick sichtbar ist, hängt ja auch von Faktoren wie Bildschirmgröße und Auflösung ab, oder ?


    Grüße
    Fopper

    Wenn Angeln einfach wäre, dann würde es Fußball heißen !

  • moin Leute,

    zu diesem Thema habe ich auch schon Erfahrungen gesammelt. Da gab es einen Anwalt, der mich angeschrieben hat, weil das Impressum auf meiner HP angeblich zu weit unten stünde. Ich sollte mal etwas Geld überweisen oder man würde klagen.

    Habe den Menschen einfach ignoriert. Hat sich auch nie wieder etwas getan.

    @ Addi,

    Zitat

    Urteile sind immer für den Einzelfall zu betrachten.

    Nicht ganz richtig. Es kommt darauf an, welches Gericht ein Urteil fällt. Urteile von Landesgerichten z.B. sind in der Regel verbindlich und werden sozusagen zum Gesetz erhoben.

    Zitat

    Nun, bevor ich auf eine Seite verlinke, lese ich sie mir doch gründlich durch!

    Hmmm.... man verlinkt in der Regel auf einen Teil der Gesamtpräsentation, kaum auf die Startseite einer Präsenz. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass innerhalb dieser Präsenz auch Inhalte enthalten sind, die gesetzlich nicht erwünscht bzw. gar verboten sind. So kann eine Präsenz auch auf andere HP führen, welche auch wieder Inhalte enthalten, die ungesetzlich sind.
    Wer also verlinkt, müßte im Grunde genommen, um allen Schwierigkeitenaus dem Wege zu gehen, die gesamte HP auf die verlinkt wird überpfüfen und die Link, die von dieser HP ausgehen und dann wieder die Link u.s.w. u.s.f. Völlig unmöglich.
    Von daher hat der Gesetzgeber bereits entsprechende Regelungen getroffen und es gibt Formulierungen diesbezüglich, die den Wemaster vor unangenehmen Folgen schützen.

    Bei aller Gründlichkeit, ist da also kaum etwas auszuschließen.

    Am besten ist wirklich, keine Link zu setzen oder nur auf HP von denen man weiß, wer sie erstellt hat und zu welchem Zweck. Aber auch dann ist ein Mißbrauch nicht ausgeschlossen, weil die technischen Möglichkeiten, einen Link umzuleiten, recht mannigfaltig sind. Da muß der Betreiber der HP, auf die man verlinkt hat, nicht einmal selbst schuldig sein.

    Ich sehe es so,dass bezüglich des Setzens des Impressums die Gesetzgebung recht schwammig ist und eigentlich auch folgerichtig so schwammig sein muß. Allein schon die Gestaltung der HP, mit oder ohne frame, inline-frame etc. oder einfaches html, hat einen nicht ganz unwesentlichen Einfluß darauf, wo der Link zum Impressum steht.
    Wichtig ist, dass ein Impressum überhaupt vorhanden ist. Notfalls kann ich, wenn ich Zweifel an der Seriosität der Inhalte einer HP habe, über die Kontaktdaten auf dem Impressum erforschen, ob es den HP-Gestalter bzw. Betreiber gibt.
    Aber natürlich kann auch ein Impressum gefälscht sein.


    Gruß
    Osmar