frage zum verbot C&R

  • Wo genau steht eigentlich das Catch&Release in Deutschland verboten ist.
    Im Netz gibt es einige Widersprüche

    Kennt jemand von euch das Gestz wenn ja kann man mir mal den Link zu diesem Gesetz sagen?

    Aber bitte nicht irgendwelche Seiten wo selber geschrieben wurde sondern das Gesetz!!!

    Gruß
    Carp_Jordi


    :angler:C&R für Deutschland :angler:

  • moin Carp_Jordi,
    das Thema C+R ist laut Regeln nicht zu diskutieren.Ich gehe bei Deiner Frage davon aus, dass das auch nciht Deine Absicht ist.

    Eventuell liege ich völlig verkehrt - aber ein ausdrückliches Gesetz, welches C+R in Deutschland verbietet , gibt es nicht !

    Grundsätzliche gilt das Tierschutzgesetz in Deutschland, welches, wenn es entsprechend interpretiert wird, zwangsläufig C+R verbieten würde. Jedoch gibt es zu C+R so viele unterschiedliche Meinungen.


    nachfolgend ein Standpunkt:
    Zur Frage des Fangens und Zurücksetzens von Fischen vertritt das DAV-Präsidium folgenden Standpunkt:

    Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte. Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben!
    Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt. Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc. Ganz abgesehen davon ist es manchem Angler auch nicht möglich, kapitale Fische selbst zu verwerten, sodass er den gefangenen Fisch wieder zurücksetzen möchte.
    Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von Fischen eine strafbare Handlung wäre.
    Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!

    Da Deine Frage nicht auf eine Diskussion hinausläuft, werde ich den vorweg aufgeführten Standpunkt auch nicht bewerten.

    Gruß
    Osmar

  • Zitat

    Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt. Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc.

    Dieser Satz beschäftigt mich, seidem ich das erste Mal die Stellungnahme gelesen habe!
    Die Gene eines Lebewesen verändern sich ja nicht im Laufe seines Lebens.
    Wenn also ein Lebewesen genetisch dazu veranlagt ist, dass er recht groß werden kann, dann gibt er dieses genetische Potential mit jeder Fortpflanzung weiter. Und zwar bereits vom ersten Geschlechstakt an. Er muss also nicht erst 'kapital' werden. Natürlich kann ein Fisch, der nicht gefangen wird, für mehr Nachwuchs sorgen. Aber ein kleinerer gefangener Fisch kann nach dem Schlachten auch nicht mehr für Nachwuchs sorgen, zumal man ja nicht weiß, ob dieser kleinere Fisch nicht ggf. auch das genetische Material zum 'Kapitalismus' ( :D :-D) hat!!!

    Dieser Ausspruch ist also an sich schon widersprüchlich und in meinen Augen nur dazu gedacht, C&R zu rechtfertigen.


    Carp_Jordi

    Wie Osmar schon schrieb, liegt das Verbot im Tierschutzgesetz begründet.

    Bei C&R handelt es sich darum, dass man bereits mit dem Vorsatz angelt, möglichst kapitale Fische zu fangen (insbesondere Karpfen), um sie dann zurück zu setzen.

    Und dieses möchte das Tierschutzgesetz verhindern.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo zusammen :)

    Es gibt keinen Gesetzestext, der das C&R explizit verbietet, sondern das
    resultiert, wie von Osmar schön aufgezeigt, aus Ableitungen aus anderen Gesetzen.
    Folglich gibt es keinen Link zu solch einem Gesetz.

    Damit ist deine Frage beantwortet Carp_Jordi.

    Sollte hier eine Diskussion aufkommen, wird der Thread umgehend geschlossen.

    Gruß
    The_Duke

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Zitat

    Original von The_Duke
    Hallo zusammen :)

    Es gibt keinen Gesetzestext, der das C&R explizit verbietet, sondern das
    resultiert, wie von Osmar schön aufgezeigt, aus Ableitungen aus anderen Gesetzen.
    Folglich gibt es keinen Link zu solch einem Gesetz.

    Damit ist deine Frage beantwortet Carp_Jordi.

    Sollte hier eine Diskussion aufkommen, wird der Thread umgehend geschlossen.

    Gruß
    The_Duke

    Dann schließ ihn schon mal. ;)

    Hier kommen sowieso Diskussionen auf.

  • Hallo Leute,
    genauso ist es, es steht nirgends geschrieben das eine "Mitnahmepflicht" in D vorherrscht! Das Problem ist das kein Mensch dieses "paragaphendeutsch" versteht und es gibt fast unendliche "Interpretationsfreiräume". D.h. wenn es wirklich mal hart auf hart kommt ist es höchst unwahrscheinlich das es wegen des Zurücksetzen eines Fisches zur Anklage bzw. Verurteilung gegen jemanden kommt. Zumindest wirst du einen Prozess nicht verlieren solange du einen halbwegs fähigen Advokaten an deiner Seite hast! ;)
    Anders siehts natürlich mit den Regeln deines Vereines aus, die können dich sehrwohl nach ihren Möglichkeiten "bestrafen".
    Vielerorts wird es aber still geduldet bzw. gern gesehen weil man sich so natürlich auch teuren Besatz spart und, zumindest ein Teil der ANgler trotzdem gut zufrieden ist.
    Mein Tip: Praktizier es wo du es für sinnvoll hältst, häng es aber nicht an die große Glocke! ;)


    Addi
    Negativ wird es sich mit Sicherheit nicht auswirken wenn man "genetisch gute" Fische im Gewässer belässt und es nützt ja nicht viel wenn ein Fisch mit "guten Genen" nur einmal ablaicht in seinem Leben auch wenn er das gute Material weitergegeben hat. Außerdem hat ja wohl ein 30Pfund Rogner mehr Eier als einer mit 15Pfund und es braucht mir auch niemand erzählen das die Qualität der Eier bei großen Fischen schlechter sei... :piep:
    Die "besten" Beispiele was mit Fischbeständen passiert wenn man zu viele große Tiere entnimmt sieht man ja wohl an den beliebten Meeresfischen... :rolleyes:

    Gruß
    Lücke

  • Zitat

    Addi Negativ wird es sich mit Sicherheit nicht auswirken wenn man "genetisch gute" Fische im Gewässer belässt und es nützt ja nicht viel wenn ein Fisch mit "guten Genen" nur einmal ablaicht in seinem Leben auch wenn er das gute Material weitergegeben hat. Außerdem hat ja wohl ein 30Pfund Rogner mehr Eier als einer mit 15Pfund und es braucht mir auch niemand erzählen das die Qualität der Eier bei großen Fischen schlechter sei... piep Die "besten" Beispiele was mit Fischbeständen passiert wenn man zu viele große Tiere entnimmt sieht man ja wohl an den beliebten Meeresfischen... Augen rollen


    @Lücke

    Natürlich macht es Sinn. Kein Bauer wird seine Gebärfreudigste Kuh schlachten und seinen Zuchtbullen, der astreines Sperma besitzt auch nicht!

    Aber: Du kannst dann auch keine kleineren Fische mitnehmen, weil du ja nicht weist, ob es sich nicht um einen Fisch handelt, der die Gene für Kapitale hat!

    Es dreht sich mir ja auch nicht um eine Erklärung für Pro/Contra C&R, sondern ich finde, dass dieser Satz sich selbst widerspricht!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Addi
    Ne, eigentlich nicht, denn es geht ja nur um die entnahme von großen Fischen, es hat ja keiner gesagt das man stattdessen die Kleinen mitnehmen soll. ;)
    Und bei den Großen kann man sich ja auf jeden Fall sicher sein das da das genetische Material passt, deswegen macht es einem die "Entscheidung" eigentlich besonders leicht.
    Und man sollte nicht vergessen das das nicht nur für Karpfen gilt, das gilt für jede Fischart!

    Gruß
    Lücke

  • Zitat

    Ne, eigentlich nicht, denn es geht ja nur um die entnahme von großen Fischen, es hat ja keiner gesagt das man stattdessen die Kleinen mitnehmen soll. Augenzwinkern

    Tja....wenn ich also nur die kleineren Fische fange, können die ja nicht mehr groß werden. Ich verhindere somit also, dass Kapitale heranwachsen können!!! ;)

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • In Sachsen Anhalt ist das schon recht genau definiert.
    §14 Abs28b.Fisch.Ges.:Die Fischereiausübung nach der Methode "Catch & Release stellt ebenfalls regelmäßig eine unzulässige Tierquälerei dar.Dies gilt sowohl für das geziehlte Fangen von "großer Trophäen" in der Absicht, diese Fische nach lang andauernden "sportlich fairen" Drill wieder zurückzusetzen als auch dann, wenn der unbeabsichtigte besonders erfolgreiche Fang zurückgesetzt wird, weil einem der Fisch als Nahrungsmittel zu groß ist oder man einen anderen "Sportfreund" denselben Erfolg noch einmal gönnen möchte. .................. .

    Ziehmlich klare Angelegenheit :mahn: , also nicht so viel Wind drum machen und gut.
    :angler: fischfan

  • Ich weiß ja nicht wo du geschaut hast aber ich finde unter Fischereigesetz §14 Abs28b nichts.
    Bei dem was ich schaue geht es bei §14 nur bis Abs4.
    Schicke mir doch mal den genauen Link per PN

    Gruß
    Carp_Jordi


    :angler:C&R für Deutschland :angler:

  • C&R- Fangen von Fischen, nur aus sportlichen Interessen bzw. fotografischen Interessen finde ich nicht so gut, aber leider wird dieses in einer großen Vielfalt von Fernsehsendungen gezeigt.
    Fragen zu C&R sind ja doch immer ein heikles Thema, aber meist sagen ja die jeweiligen Fischereiverordnungen genug aus, wie mit solch einen Thema umzugehen ist.
    Lt. unserer Sächsischen Fischereiverordnung ist das Zurücksetzen von Fischen in das Gewässer wo sie gefangen wurden ausdrücklich erlaubt.
    Auch einem Hältern steht hier nicht im Wege, solange Netze, Behälter, Setzkescher, Becken oder ähnl. Vorrichtungen nicht den Gesundheitszustand des Fischen beeinträchtigen, für eine ausreichende Sauerstoffzufuhr gesorgt wurde und der Zeitraum auf ein erträgliches Maß reduziert wird.
    Nachzulesen http://www.landesanglerverband-sachsen.de/
    Zurücksetzen tue ich Fische, welche mir zu klein sind (d.h. auch Fische ohne Mindestmaß), und Fische welche zu groß sind (große geschlechtsreife Tier bringen weit mehr Nachwuchs als die Kleineren) und außerdem sollten sie auch gut verwertbar sein, denn eine Katze habe ich nicht :D :D
    Hältern tue ich nicht, einfang deswegen, weil mir besagte Mittel nicht zur Verfügung stehen (großer Setzkescher). ;)

    VG CarB

  • moin CarB67,

    danke für Deinen Hinweis auf die Sächsische Fischereiverordnung. Habe mal reingeschaut und ies gefunden:

    Sächsische Fischereiverordnung - SächsFischVO
    § 10
    Einsetzen und Zurücksetzen von Fischen

    (3) Erlaubnisscheininhaber dürfen von ihnen gefangene Fische nur in das Gewässer zurücksetzen oder als Köderfisch nur in dem Gewässer verwenden, in dem die Fische gefangen worden sind.

    Ja, nach meiner Lesart bedeutet das nicht, dass Du jeden Fisch beliebig wieder zurücksetzen darfst. Ich lege es so aus, dass Du Fische, die Du angelst, die zurückgesetzt werden müssen ( z.B. Schonzeit) nur in dem Gewässer zurücksetzen darfst, in welchem Du sie geangelt hast.

    Wie ich bereits bei meinem Anfangsbeitrag schrieb, gibt es offiziell kein C+R -Verbot. Befolgst Du aber das dafür zuständige Tierschutzgesetz, darfst Du nur die Fische zurücksetzen, die Du eigentlich am Angeltag sowieso nicht entnehmen darfst. Insofern ist dann der o.g. Paragraph auch schlüssig.

    Da es den Begriff C+R (wohl auch aufgrund seiner englischen Herkunft) im deutschen Gesetzestext nicht gibt, gibt es logischerweise auch keine gestzliche Definition für den Begriff. Also wieder eine Auslegungssache des Einzelnen. Dass es nach den unendliche Diskussionen über das, drücken wir es einmal deutsch aus, "Fangen und Wedereinsetzen" gibt,
    zeigt doch wie machtlos die Verbände in Deutschland sind und auch, dasss der Gesetzgeber offensichtlich keine Veranlassung sieht, eine Definition zu finden.

    Ich bewege mich im Rahmen des Tierschutzgesetzes.

    Gruß
    Osmar

  • Hallo!

    Ich weise mal auf viele vergangene Diskussionen und einmal mehr und weniger gern auf die Forenregeln hin.

    Wir sollten zum Schluss der Debatte kommen, weil es wieder in "die Richtung" geht.

    Das Thema ist allerdings noch nicht geschlossen - wird es aber in Kürze.

    Die Alten werden´s wissen, die Neuen bitte ich um Verständnis.

    MAX

  • Regeln sind dazu um sie zu brechen: ;) "kleiner scherz"


    Ich denke mal meine Frage müsste beantwortet sein. Wird aber nicht an meiner vorgehensweise ändern.

    Gruß
    Carp_Jordi


    :angler:C&R für Deutschland :angler:

  • Zitat

    Ich bewege mich im Rahmen des Tierschutzgesetzes.

    Und was hast du jetzt davon!!!??? Ich höre solche oder ähnliche Aussagen immer wieder von "Zurücksetzgegnern", ich frage mich was das soll? Ist man dann ein besserer Mensch?
    Ich verstehe auch nicht wie man vehement auf der "Contra-Seite" stehen kann? Wenn ich doch ein reiner Kochtopfangler wäre, wäre ich doch froh drüber wenn es Angler gibt die alles bzw. viel zurückwerfen. Wieso wird da immernoch so stark gegen gewettert? Das ist für mich nicht logisch.

    Ich würde mal gerne wissen wieso das so ist! Ist das irgendeine Form von Neid auf Angler die was fangen und dann auch noch augenscheinlich so "arrogant" sind und ihren Fang zurücksetzen, weil sie ja anscheinend nicht drauf "angewiesen" sind. Das wäre zwar totaler Blödsinn, könnte mir aber vorstellen das es bei manchen so ist... :rolleyes: Den "Tierschutzgedanken" kaufe ich den Wenigsten ab!

    Zurück zum "schlechten Menschen bzw. Angler"... Was ist denn mit den Anglern aus anderen Ländern in denen es ausdrücklich erlaubt bzw. sogar gemacht werden MUSS? Die verhalten sich ja auch nicht nach den deutschen Tierschutzgesetz, sind das jetzt auch alles "schlechte Angler", die Holländer, Engländer, Österreicher, Italiäner, usw.???

    Tut mir Leid, ich wollte eigentlich nicht diskutieren, aber es entzieht sich einfach meinem Verständnis. ?-( ?-( ?-(

    Osmar
    Das ist jetzt nicht speziell auf dein Posting bezogen, nur deine Schlussaussage hat mich "provoziert". ;)

    Gruß
    Lücke

  • Zitat

    Original von Carp_Jordi
    Regeln sind dazu um sie zu brechen: ;) "kleiner scherz"


    Ich denke mal meine Frage müsste beantwortet sein. Wird aber nicht an meiner vorgehensweise ändern.

    Das nehme ich mal als Schlusswort....und mache hier den "Laden dicht" ;)

    Osmar und Lücke....
    Falls noch Diskussionsbedarf besteht, bitte dann weiter über PN.
    Danke.

    Gruß
    The_Duke

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup: