• Hallo,

    ein kleines Stück einer roten Kunstmade zuerst auf den Haken und dann 2 ganz muntere Maden dazu.
    Die Kunstmaden sollten unter UV-Licht besonders schön leuchten!

    Oder ein kleiner Teil (1-2mm) eines ebenfalls unter UV-Licht leutenden Gummis.

    Damit sind die Maden zwar nicht gefärbt aber es geht doch wohl um den Fangerfolg ,oder etwa nicht?

    Gruß Haui006

    • Offizieller Beitrag

    hm..


    .. also mal von der "rechtlichen" seite aus betrachtet..


    .. es spielt absolut keine rolle wie und mit was ihr die maden ein-färbt..

    .. wenn da in den vereins-statuten oder im gastschein steht.
    -- keine gefärbten maden /köder /futter --

    .. dann juckt das überhaupt niemanden,
    ob die biologisch grün, gelb, rot
    oder sonst wie leuchten..
    .. sie sind fürs auge gefärbt und
    der kontrolleur hat keine andere wahl
    als dieses sooo auf zu schreiben.. :rolleyes:

    .. die kunstmaden sind das einzigste,
    was meist nicht verboten ist und
    wo ein kontrolleur nix negatives finden kann ... :D

    .. und da vielerorts schon mückenlarven verboten sind,
    würde ich nicht drauf spekulieren,
    dass biologisch gefärbte maden
    dem kontrolleur egal sein könnten ;)


    gruß rüdl