"Fischereierlaubnisscheine"

  • nabend zusammen..,

    es kann einfach nicht angehen...

    folgende situation..:..man möchte gerne mal zu einem bekannten fahren und mit ihm angeln gehen,entfernung ca.80 km !!..
    diese spontanität muss wirklich 2 tage im vorraus geplant werden, weil es anscheinend ne große ungewissheit darüber gibt ob ich..--

    1. den orginal "Fischereierlaubnisschein" mit mir führen muss bei einer evtl überprüfung oder ob ne kopie davon reicht??

    2. ich zwingend persönlich "vor ort" den Fischereierlaubnisschein abholen muss oder ob es auch da reicht dem bekannten ne kopie meines Fischereischeines zu senden via mail zb. und er den schein mit abholt??

    es ist ein alptraum mit diesen Gastkarten, Spontanität fällt damit in die ladenöffnungszeiten des fachgeschäftes..dabei wäre und könnte es doch so einfach gehändelt werden ..

    ich fax mein schein in den laden der die erlaubnisscheine grade hat,die faxen mir die erlaubnis zurück, fertig...
    zur not wegen evtl abrechnungsprobleme oder sonstige quergedanken gehe ich zb. in einen askari-shop (langenfeld) und zeige denen mein schein,der ruft in den shop nahe des gewässers (6 FACHMÄRKTE) an und lässt die erlaubnis faxen,ich bezahle..punkt.
    (ein mehrbeitrag würde bestimmt gern jeder bezahlen,schon wegen der zeitersparnis)(anregung und aufgabe für euch vom shop?)

    rein theoretisch müsste es doch allemale ausreichend sein wenn ich nen briefumschlag sonntagsmorgens um 4 uhr bei meinem angeldealer mit angaben zu meinem schein,zu beangelndes gewässer und natürlich geld unter der tür durchschiebe,weil grade da ich angeln möchte aus schlaflosigkeit oder sonstigen ansammlungen wilder gedanken die mich auf fisch hoffen lassen...möchte sehen welches gericht mir da wilderei vorwerfen möchte...

    in den § des Fischereigesetzes und der landesfischereiordnung steht übrigens mit keinem wort was vom orgial..!!!

    wie denkt ihr darüber,habt ihr erfahrungen dazu oder gar tips im umgang damit???

    so, genug davon...euch viel petri
    gruss der tino

  • moin Tino,
    sorry, habe etwas lächeln müssen über Deinen Beitrag. Sarkastisch könnte ichantworten. " Lesen und lernen". Aber natürlich wäre es verkehrt.

    Also, du wohnst in NRW, Dein Landesfischereigestz verlangt von Dir, Deine Papiere mit sich zu führen.
    Da steht nicht, dass Du Kopien mitzuführen hast, sondern Deine Papiere.
    Wenn ich bei einer Polizeikontrolle eine Kopie meiner Faherlaubnis zeige, lachen die mich aus. Warum sollten die eine Kopie akzeptieren ? Das in Zeiten von PC und Grafikprogrammen.Womit ich gleich auch erklärt habe, weshalb der Aussteller einer Angelkarte Deine Originaldokumente haben muß, wenn er gesetzlich korrekt sein will. Sicher gibt es manche, die aufgrund einer Kopie einen Erlaubnisschein ausfüllen. Nur, wenn Du geprüft wirst und Mist gebaut hast....
    Oder wenn eine Karte ausgefüllt wird aufgrund einer Faxnachricht und sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass die Faxkopie gefälscht war, vor Absendung, erhält der Aussteller der Karte einen richtigen Hieb.

    Noch einmal deutlich. Wir sind hier in Deutschland. Kopien dienen lediglich der Kenntnisnahme oder zur Verwahrung. Niemals als Beleg oder Beweis. Das Finanzamt fordert Belege bei einer Einkommenssteuerberechnung. Kopien erkennt das Amt nicht an. Möchtest Du als Rentner Eintritt zum halben Preis im Zoo haben, mußt Du Deinen Personalausweis vorzeigen. Keine Kopie. Das Original.

    Jetzt erkläre mir bitte, warum das beim Angeln anders sein sollte. Nur weil Du es gerne so haben möchtest ? Dafür gibt es ( leider) zuviele Verbrecher. Stell Dir vor, da faxt einer Deiner Bank eine Kopie Deines Personalausweises zu und beauftragt diese, einen gewissen Betrag auf ein anderes Konto zu überweisen. Die Bank tut es und Du verlierst viel Geld.Würde Dir das gefallen ? Würdest Du Dich dann auch darüber beschweren, wie unflexibel die Bank ist ?

    Ich denke, eher nicht.

    Alles klar ?

    Gruß
    Osmar

  • Hi

    Dein Angelschein ist ein Dokument im Sinne des Gesetzgebers und gleichgestellt einem Ausweises. Nur das der Angelschein dir das Recht gibt zu angeln.

    Darum reicht es nicht eine Kopie vorzulegen oder ein Fax zu senden. Wenn man es genau nimmt müsste ein Bekannter in Besitz einer Vollmacht sein um eine Karte für dich zu lösen.

    Natürlich ist es ärgerlich das man an Öffnungszeiten gebunden ist aber ich denke mal das Du auch nicht anders arbeiten würdest wenn du Karten ausgibst.

    Eine vernünftige und evtl machbare Möglichkeit wäre ein zentrales Portal im Internet.
    Funktion - Man geht zur Gemeinde oder zuständigen Amt die auf diesem Portal deinen Angelschein registrieren. Dann könnte man dort die Möglichkeit schaffen Erlaubnisscheine zu lösen die dann entweder per Post versendet oder hinterlegt werden können. Leider müsste man sich dann einigen ob überhaupt jemand teilnehmen möchte und sich auch auf eine Norm der Erlaubnisscheine einigen. Nicht selten sind schon gefälschte Angelscheine und Erlaubnisscheine aufgetaucht die sowas natürlich nicht gerade ins gute Licht rücken.

    Gruß

    attac :P

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein

  • grund gütiger...g

    ich bin einfach zu gut für diese welt..und mein denken war einfacher natur, gemessen an der wichtigkeit eines dokumentes...gg..wobei..den orginalangelschein hätt ich stets bei mir..nur halt die GASTKARTE als kopie..aber sehr wohl mit nem orginalstempel von zb askari wenn die von einer anderen filiale den erlaubnisschein zugefaxt bekommen!!!

    das mit der plattform im i-net kam mir auch schon in den sinn..muss mich ma drum kümmern,murmel..

    @ osmar
    ..
    ..oller spielverderber..gg..wobei...ich fahre unter anderem auch motorrad und habe da immer nur ne kopie meines führerscheins mit bei die im fahrzeug verbleibt...noch zu keinem zeitpunkt einer kontrolle hat es deswegen probs gegeben...denke es liegt immer daran wie es derjenige sieht der grad kontrolliert..

    wie dem auch sei, widerwillig werde ich die km 2 mal fahren um dann ganz spontan mit meinem kumpel die rute zu schwingen

    nen schicken abend euch noch..
    der tino

  • Moin Tino

    Ihr habt bei euch im Pott echt die Arschkarte gezogen....

    Ihr dürft ja noch nicht einmal in einer Pfütze angeln, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen! ;)

    Max wird dir die Idee für nächstes Jahr sicher beim eurem nächsten Treffen unterbreiten...Rute nehmen, ans Wasser gehen und angeln!!!


    Was Original und Kopie angeht... Man bekommt natürlich ein Originaldokument, welches Fälschungssicher sein soll. Nur dann kann ein Kontrolleur auch feststellen, ob man tatsächlich eine Berechtigung hat.

    In HH sind eine Menge Fälschungen im Umlauf, die man aber sofort erkennt. Diese Fälschungsmerkmale würden mitkopiert werden, und wären somit auf der Kopie auch zu erkennen. Von daher habe ich eine Kopie auch schon gelten lassen!

    Aber die Berechtigungsscheine sind nicht aus Dokumentenpapier hergestellt und können leicht am PC nachgemacht werden. Und selbst mit einem Stempel vom Fachmarkt.......Stempel nachmachen, geht mit einem Set von Conrad in kürzester Zeit!!!!

    Online ist auch eine Idee. Doch wie will man das für Kontrollzwecke machen? Du meldest dich an und dann bekommst du eine Nummer per Email zugeschickt? Oder den Berechtigungsschein zum Ausdrucken? Welcher Kontrolleur will denn jetzt auf die Schnelle vor Ort feststellen, ob dieser Ausdruck ein Original ist???

    Aber man könnte doch Automaten an den Angelshops aufstellen? Das 'Ticket' packst du dir zu deinem Fischereischein und gut ist!

    Die Überprüfung, ob du einen Fischereischein hast, ist doch überflüssig, da der Berechtigungsschein ja ohne Fischereischein gar nicht gültig ist!!!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo stramar04,
    mein Bekannter der ca. 120 km weit weg wohnt hat mir eine Kopie seines Fischereischeines geschickt.
    Damit bin ich in das Angelgeschäft gegangen und habe eine Gastkarte (mit angabe des Gewässers wo wir angeln wollen) gekauft, das ging ohne Probleme.
    Nun haben wir uns aus einem anderem Forum entschlossen,
    mal mit ca. 5 Mann ( zum realen kennenlernen) am Möhnesee zu angeln.
    Wir sind alle ca. 150 km weit weg von dem See.
    Da können wir nicht einfach hinfahren und uns Gastkarten kaufen.
    Also habe ich gestern dort angerufen und gefragt ob es reicht Kopien zuzuschicken, das sie uns daraufhin die Gastkarten schicken.
    Klar kam die Antwort, aber erst muss das Geld dort angekommen sein, dann schicken sie die Karten los.

    Ich sehe keine Probleme mit einer Kopie eine Gastkarte zu bekommen.

    Grüße aus Ilsede Kreis Peine

    Norbert

  • Hallo,
    eigentlich sollte es kein Problem sein mit einer Kopie des Fischereischeines oder auch nur mit der Nummer eine Gastkarte zu bekommen, vielerorts wirds auch so gehandhabt (z.B. Müritzfischer), DENN die Gastkarte bzw. der Erlaubnisschein ist nur mit Fischereischein gültig, d.h. es muss bei einer Kontrolle beides (im Original!!!) vorgelegt werden!
    Dementsprechend ist es auch völlig egal ob jemand einen Erlaubnisschein ohne gültigen Fischereischein kauft denn der ist eh nicht gültig.

    Bei den Müritzfischern kann man die Gastkarte online nur mit der Fischereischeinnummer bestellen, der ist am nächsten Tag da obwohl die Überweisung noch gar nicht eingegangen sein kann!!! Da läufts aber so, wenn man kontrolliert wird muss die Gastkarte und der FS vorgelegt werden und dann wird kontrolliert (via Handy, Funk, UMTS , o.ä.) ob die Gastkarte auch bezahlt wurde.
    Allerdings ist so eine Vorgehensweise von einem kleinen Verein kaum zu bewerkstelligen.
    Aber ich denke es ist kein Problem wenn man mit genug Vorlauf an eine Geschäftsstelle (des Vereins) wendet, es telefonisch abspricht, alle Unterlagen, Geld und Rückumschlag zuschickt es kein Problem sein wird einen Erlaubnusschein im Vorfeld zu bekommen. Spontan sieht es da eher schwierig aus, da ist man dann auf Freunde oder die Ladenöffnungszeiten angewiesen!

    Gruß
    Lücke

  • Zitat

    Original von stramar04
    ...ich fahre unter anderem auch motorrad und habe da immer nur ne kopie meines führerscheins mit bei die im fahrzeug verbleibt...noch zu keinem zeitpunkt einer kontrolle hat es deswegen probs gegeben...
    der tino

    Ahoi Tino, & all!

    Wir haben uns am WE drüber unterhalten - allerdings nur über Erlaubnisscheine - wenn diese in einer anderen Filiale eines Angelgeschäftes ausgestellt werden. Beispiel: Man legt bei Askari Langenfeld seinen Fischereischein vor. Das Personal findet´s gut, ruft in Duisburg an, und die stellen einen Erlaubnisschein für die Sechs-Seen-Platte aus und faxen ihn rüber: Alles pronto! Original-Fischerschein hat vorgelegen, und gefaxte Erlaubnis ist ebenfalls gültig, weil unverfälscht gefaxt - und korrekt bezahlt und abgerechnet! So kann und sollte es funktionieren, allerdings nur bei Ketten u. ä. ...

    Dem Luecke wollte ich fast schon Recht geben, kann es aber nicht. Er stellt richtig fest, dass beide Papiere natürlich nur im Original gültig sind, und auf irgend einem Wege geprüft sein sollten. Problem: Wer bereit ist, vorab zu zahlen bzw. zu überweisen, kommt auch mit gefälschtem Fischereischein so lange durch, bis ihn ein Fischereiaufseher oder ein autorisierter von Polizei o. Ordnungsamt erwischt. Und die Wahrscheinlichkeit, dass er erwischt wird, ist viel geringer, als wir Legalis das gerne hätten :rolleyes:

    Führerschein ist ja ne andere Geschichte: Polizisten können jederzeit feststellen, ob du einen FS hast und dieser gültig und nicht eingezogen ist. Im Zweifel können sie bei der Kopie ein Auge zudrücken, wenn alles klar ist. Ohne Original könnte aber jederzeit ein Ordnungsgeld wegen des Nichtmitführens fällig werden. Von dieser zentralen Überprüfungsmöglichkeit sind die Behörden, wenn es um Fischereischeine geht, noch Lichtjahre entfernt!

    MAX

  • moin zusammen...

    @ max..

    dein zitat
    Man legt bei Askari Langenfeld seinen Fischereischein vor. Das Personal findet´s gut, ruft in Duisburg an, und die stellen einen Erlaubnisschein für die Sechs-Seen-Platte aus und faxen ihn rüber: Alles pronto! Original-Fischerschein hat vorgelegen, und gefaxte Erlaubnis ist ebenfalls gültig, weil unverfälscht gefaxt - und korrekt bezahlt und abgerechnet! So kann und sollte es funktionieren, allerdings nur bei Ketten u. ä. ...

    toller trick, wenns denn auch so umgesetzt werden würde...habe heut morgen leider genau das gegenteil erfahren müssen..also ab nach duisburg oder oberhausen und nen tagesschein besorgen,murmel..

    aber es war schon interessant, wieviele verschiedene ansichten es dazu gibt und wie unterschiedlich es gehändelt wird..und so ganz bin ich mit diesem thema noch nicht durch und habe deshalb mit der unteren fischereibehörde in düsseldorf grad eben rücksprache genommen..

    folgende aussage kam dazu..:

    "auch kopien des erlaubnisscheines werden wohl anerkannt wenn auf VERLANGEN des jeweiligen kontrolleurs das orginal nachgereicht werden kann!!!"..

    aber...und nu kommts wieder..

    den läden isset zu umständlich denn...sie müssten ja telefonieren,fax empfangen und die abrechnung is wohl auch noch son problem für sich..servicewüste deutschland, ein alptraum..

    naja, mal sehen was man da machen kann um es für uns angler etwas einfacher zu gestallten..

    gruss der tino

  • Moin Tino

    ....dann wär's doch eine schöne AUfgabe für dich, da etwas zu bewegen ... :D

    Schlag doch eurem Verband folgendes vor:

    Man meldet sich mit seinen Daten und Kontonummer beim Verband an und bekommt ein Zuganspasswort.

    Damit kommt man auf eine Seite (die dann vom Verband eingericht werden müsste) und klickt dort auf die Angelstrecke ode den Angelsee, wo man angeln möchte.

    Ferner gibt man das Datum ein und stzt ein Häckchen auf 'Einzugsermächtigung'!

    Man erhält dann eine Mail mit den Daten, die man ausdruckt. Dies gilt als Berechtigung, natürlich ist dort auch eine Nummer drauf.

    Natürlich kann man soetwas auch fälschen, aber duch die Numer ist es ja nachvollzehbar. Fischereiaufseher könten nach der Kontrolle auf der Verbandsseite nachschauen, ob die Nummer korrekt ist!

    Aber wie ich schon vermute, wid es dem Verband einfach zu viel Arbeit machen!!!!

    ALso bleibt alles wie beim alten!!!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • hallo udo..

    bis dahin ne tolle idee und mein denken geht in gleiche richtung..den verbänden wird es "zuviel" aufwand sein..aber..sowas auf privater ebene..mhh..na schaun wir mal....

    der hammer war heute übrigens...
    nachdem ich ja gestern bei ner hier allgemein bekannten riesenangelkette angerufen habe obs mit dem erlaubsnisschein für den rhk per fax geht , dies verneint, und um persönliches erscheinen gebeten wurde bin ich also heut nach duisburg gefahren mit dem ergebnis das die verkäuferin wohl nich richtig zugehört hat und sie diese scheine überhaubt nicht vertreiben..murmel.. :rolleyes:

    nur gut das ich immer son angelheftchen im auto rumliegen habe und das da noch weitere adressen drin stehen..

    gruss der tino

  • Ach Tino, du armes Würstchen (ach ne..bist ja schon ne Wurst! :-D)

    Wenn es mal mit uns klappen sollte !!!! ;) ..in HH mit Max und Herbert etc.....dann freu dich.....hier einfach ans Wasser und angeln!

    Und bevor jemand labert.........ja, ein bißchen Schadenfreude ist dabei!!!!!

    Nehmt es aber nicht persönlich...ihr könnt ja nichts dafür! :D

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo Addi,

    die Idee ist gar nicht mal so schlecht das über den Verband zuregeln. Hat nur zwei kleine Haken! Der erste ist das es in NRW zwei Verbände gibt, der zweite Haken wäre das man in den einen Verband bloß als Vereinsmitglied kommt. Das es in jedem Bundesland auch noch einen Landesverband gibt, macht die Sache auch nicht einfacher.

    Was manchmal ganz gut funktioniert ist, wenn einer guten Kontakt zum Inhaber des Angelladens hat, so bekommen z.B. meine Onkels in Paderborn von ihrem Dealer Blanko-Karten mit Unterschrift und Stempel.

    In Leverkusen würde ich das wohl mittlerweile auch hinbekommen, leider haben die aber keine Karten für mein Vereinsgewässser.

    Mfg

    Daniel