schwere entscheidung

  • Hallo!

    Macht es Euch doch nicht so schwer - gebt einmal in die Suchemaschine
    Fischereirecht ein -ein klick auf das betreffende Bundesland
    - da steht drin was ein jugentlicher darf !

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Hoi maddes,

    also ich habe vor einigen Jahren auch meinen Fischereischein in Baden Württemberg gemacht.
    Ich denk mal ganz schwer, dass dich hier der sogenannte "Aufseher" wohl ein bischen falsch informiert hat.
    Du hast den Sachkundenachweis erbracht in Form einer Sportfischerprüfung, du besitzt den amtlichen Fischereischein, d,h. du bezahlst Fischereiabgabe. Damit kannst du Erlaubnisscheine lösen und damit fischen, und in Baden Württemberg ab dem 12. Lebensjahr.

    In deinem Fall greift nur das Jugend Schutzgesetz, und dagegen verstößt du nicht, wenn du allein angeln gehen willst (Ausnahme vielleicht Nachtangeln).

    Deshalb bist du zur alleinigen(!!) Ausübung deines Hobbys berechtigt. Was in Vereinsstatuten steht, ist wieder ein anderer Fall, aber ansonsten brauchst du keine Begleitperson. Steht in den Vereinsstatuten nichts dergleichen, soll der Aufseher dir die Gesetzespassage nennen, auf die er dich verweist ;o)
    Ich bin von meinem 14. Lebensjahr an alleine in Baden Württemberg fischen gegangen, ein entsprechendes Gesetz existiert meines Wissens nicht.......

    Greetz da Harry

  • Moin Maddes
    Würd mich trotzdem interessieren ob die Tip`s was genutzt haben und was Du gefangen hast.Bist Du nun Morgens oder Nachmittags gegangen?
    Gruß und Petri Heil Oli :angler:

    Leidenschaftlicher Raubfischangler