FIschereischein für Jugendliche!

  • Hi zusammen!

    Ich habe jetzt meine Fischerprüfung abgelegt und geh jetzt bald in einen Verein, wohne in Ba WÜ. Darf ich jetzt als 14 Jähriger allein Angeln? Eigendlich schon. Aber darf ich mit einer oder mit zuwei Angeln angeln?

    Vielleicht wisst Ihr da ja was

  • wenn du den "blauen schein" hast darfst du normalerweise
    alleine angeln. Jedoch kann es theoretisch sein dass dein
    verein besondere bestimmungen hat, die zB das nicht
    erlauben. Genauso ist es bei der anzahl der angeln mit
    denen du fischen darfst, das legt jeder verein individuell
    fest.
    Also informiere dich bei deinem verein ;)

    Gruß
    Floste

    "Wer fischen will muss freundlich sein!"

  • Ich habe auch mal gehört das man irgendwo unter 16 jahren nur in Begleitung eines Volljährigen angeln darf. Auch ein Nichtangler wie Vater/Mutter oder Bekannte wären dazu tauglich.

    Bin mir da aber nicht sicher. Erkundige dich
    doch einfach bei der gemeinde wo du dir den Schein abholst,
    oder beim Angelverein => Jugendwart/in.

    Gruß
    Chris

  • Moin Angelfreak,

    Also da ich meine Pappe auch in BaWü gemacht habe ( auch mit 14 ) mal soviel:
    Der Besitzer eines Fischereischeins (also nach Sachkundenachweis => Sportfischerprüfung) der die Fischereiabgabe entrichtet hat, ist zum alleinigen Fischfang nach Erwerb einer Lizenz für entsprechendes Gewässer berechtigt.
    Ein Gesetz, das die Begleitung eines Erwachsenen vorsieht gibt es nicht.

    Du als 14 jähriger hast anhand der Sportfischerprüfung deine Sachkunde nachgewiesen, was sollte es also bringen, einen Erwachsenen dabei zu haben, der von waidgerechtem Umgang und Fang eines Fisches keinen Schimmer hat ?
    Allerdings können Vereinsstatuten soetwas vorsehen, das müsstest du halt im Vorfeld klären.

    Was die Anzahl der Ruten betrifft, ist dies in deinem Erlaubnisschein klar aufgeführt: Erlaubt ist die Ausübung der Fischerei mit einer Handangel, zwei Handangeln ...... blablabla
    Jedoch ist mir kein Gewässer in BaWü bekannt, an dem mehr als zwei Handangeln erlaubt sind.
    Desweiteren gibt es sogar mittlerweile Gewässer, da kannst du z.B. ne Tageskarte für eine oder zwei Angeln erwerben ( die zweitere ist natürlich entsprechend teurer )
    Willst du z.B. nur mit der Spinnrute los, kannst du sagen, okay die billigere Karte genügt. Wenn du ansitzen willst.... nuja wer sitzt nur mit einer Rute an, wenn sichs vermeiden liesse ? *g*

    Wie erwähnt, solltest du Mitglied in einem Verein sein, dann schau mal in eurer Satzung nach, was da für Jugendliche steht, oder spring über deinen Schatten und frag euren Jugendwart, oder ein anderes Mitglied des Vereins, das dir vielleicht sympathischer ist ;o)

    Aber generell gilt in Baden Württemberg, wie übrigens auch in Bayern....... wer die Sportfischerprüfung abgelegt hat, und die Fischereiabgabe entrichtet hat ist zum alleinigen Fischfang berechtigt, egal wie alt derjenige ist !!

    Ich hoffe ich konnte a bissl Licht ins Dünkel bringen ^^

    Greetz da Harry

  • hallo Angelfreak,
    Harry hat dir das ja schon ausführlich erklärt,
    trotzdem hier mal ein Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Fischerprüfung in BaWü.

    Gesetzliche Bestimmungen zur Fischerprüfung für Baden-Württemberg
    Fischereigesetz (FischG) vom 14. November 1979 (Auszug), zuletzt geändert am 21.11.2008

    § 31 Fischereischein

    1) Wer die Fischerei ausübt, muß einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
    (2) Der Fischereischein, der nach einem vom Ministerium erstellten Muster ausgestellt wird, wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt. Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde und den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse sowie die Fälle, in denen aus besonderen Gründen vom Nachweis der Sachkunde abgesehen werden kann; dabei kann den Landratsämtern und den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden die Abnahme einer Prüfung übertragen werden.
    (3) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich 1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, 2. wenn die Fischereibehörde in besonderen Fällen oder für Teilnehmer an fischereilichen VeranstaltungenAusnahmen von Absatz 1 zugelassen hat.
    (4) Bei Verlegung der Hauptwohnung nach Baden-Württemberg sind die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Fischereischeine im Geltungsbereich dieses Gesetzes längstens bis zum Ende des auf diese Wohnsitznahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig.
    (5) Der Fischereischein wird regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt. Er wird für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) ausgestellt, wenn nach einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2bei Erteilung des Fischereischeines auf den Nachweis der Sachkunde verzichtet wird.

    Und nun ab ans Wasser. :D
    Gruß Gunter


  • moin Chris,
    ganz vergessen, hier dein Paragraph76 mit Pommes. Salat gibt es nicht dazu du Scherzkeks:-D

    [Blockierte Grafik: http://i27.tinypic.com/2mfncc3.jpg]

    :-)) :-))
    Gruß Gunter

    • Offizieller Beitrag

    All,

    Fischereirecht ist Ländersache.Das mal vorweg.

    Ich verstehe eines nicht--da macht ihr die Sportfischer-
    prüfung.Haben euch eure Ausbilder während des
    Lehrganges nicht gesagt,was ihr nach bestandener
    Prüfung alles machen dürft?
    Oder habt ihr nicht danach gefragt?

    Hier in S-H ist das so, daß man ab 12 Jahren einen
    Fischereischein haben muß.Haben sie die Prüfung
    bestanden,holen sie sich den Schein,entrichten die
    Gebühr für die Jahresmarke.Dann gehen sie alleine
    angeln--ohne "Anstandsdame".

    Ich glaube mich zu erinnern,daß wir das Thema
    schon mal hatten,aber da war Bayern dran.

    Trotz allem,gut daß du die Frage gestellt hast.Zeigt
    es doch,daß du dir Gedanken machst.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • na , und ich denke wenn das einer weiß , dann doch jemand der gerade von der Schulbank kommt , seinen lehrer fragen konnte und nen pc hat den er bedienen kann :D
    der aaljäger hat doch gute sachen rausgesucht. feinheiten würde ich bei euch im verein klären... :cheers:

  • ja, ich mach mir schon gedanken. Ich bin nämlich mal erwischt worden als ich auf Hecht ging. DEr Fischereiaufseher meinte Hecht sind noch nicht offen, dabei habe ich extra geschaut!! dann war hinten in der Angelkarte klein vermwerkt dass Jugendfischer erst 4 Monate später namlich ab oktober auf Hecht gehen dürfe :piep: