Fischereierlaubnisschein

  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Gewässerschein oder Angelkarte genannt) wird benötigt um an einem Gewässer fischen zu dürfen. Vorraussetzung zum Kauf eines Fischereierlaubnisschein ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein. Den Fischereierlaubnisschein kann man meist in einem Ortsansässigen Angelladen kaufen oder bei dem Gewässerpächter selbst und ist mit einer bestimmten Gebühr verbunden. Es gibt Tageskarten, 2 Tageskarte bis zu 3 Jahreskarten.

    In manchen Bundesländern wird die Menge der auszugebenden Fischereierlaubnisschein von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) festgelegt. Diese Menge an Tageskarten - 3 Jahreskarten darf nicht überschritten werden. Ansonsten ist es jedem Pächer selbst überlassen wie viel Tages bis 3 Jahreskarten ausgibt.
    Der Pächter darf, Schonmaße und -zeiten vergrößern und verlängern, aber niemals unterschreiten. Sowie darf er auch Schonbezirke festlegen und ein Nachtangelverbot erlassen. Diese werden auf dem Fischereierlaubnisschein vermerkt und müssen befolgt werden.
    - Baustelle -

    10 Mal editiert, zuletzt von Domi (23. März 2010 um 20:04)

  • Zitat

    Original von Domi
    Es gibt Tageskarten, 2 Tageskarte bis zu 3 Jahreskarten.
    Die Menge der auszugebenden Erlaubnisscheine legt die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt). Diese Menge an Tageskarten - 3 Jahreskarten darf nicht überschritten werden.

    Hallo Domi,
    diesen Absatz verstehe ich nicht ganz.

    Bei uns gibt es Tageskarten, Wochenkarten und Jahreskarten.
    Für einige Gewässer gibt es auch noch zusätzlich:
    - mit Nachtangelgenehmigung
    - ohne Nachtangelgenehmigung
    Da es bei uns einen Gewässerfond gibt, ist die Anzahl der jeweiligen Karten noch nicht reglementiert, auch wenn die Naturschutzbehörden immer wieder auf eine Begrenzung der Ausgabe von Erlaubnisscheinen dringen, aber da auf 1,5 Angler eine Gewässerfläche von 1ha kommen (statistisch gesehen, besonders beim AV Leipzig) besteht auch keine Gefahr, daß die Gewässer überrannt werden.

    VG CarB

  • Hallo Carb_67,

    wenn man für ein Gewässer bei uns Erlaubnisscheine ausgeben möchte, darf man diese nicht einfach ausdrucken und verteilen o. verkaufen, sondern die KVB sagt wie viele Karten ausgegeben werden dürfen, weil bei uns in Bayern zu viel Angler auf ein Gewässer kommen.

  • Hallo Domi!

    Was macht die Baustelle denn so? ;)

    Ich würde anregen, das Ganze "Fischereierlaubnisschein" zu nennen, und die Beschreibung noch allgemeiner zu fassen (16 Fischereiverordnungen).

    Dann noch mit dem Thema "Fischereischein" (soweit vorhanden...) verlinken, das wäre toll.

    MAX

  • Ehrliche Meinung?

    Viel kürzer fassen. Über "Angelkarten", wie der Volksmund sagt, kann man ganze Aufsätze schreiben. Vielleicht anderswo, im Wissenswerten.

    Natürlich ist alles richtig, was Du schreibst!

    Ich schlage aber vor, kurz und knapp (1. Absatz stimmt soweit): FES müssen in angemessener Menge vom Eigentümer/Pächter/Bewirtschafter ausgegeben werden, ihre Menge darf begrenzt werden, der Fischereiberechtigte darf über das Gesetz hinausgehende Einschränkungen machen (Schonzeiten., Schonmaße, Angelzeiten) - und es gibt Tages-, Wochen- und Jahreskarten.

    Sollte reichen.

    Machst Du auch noch den "Fischereischein" - oder haben wir den schon?

    MAX

  • moin,
    also, ich achte natürlich die Arbeit, die Ihr Euch hier macht, vor allem, die von Domi.

    Nur: aber bitte jetzt nicht ganz verzweifeln;

    ich denke, hier wird ein "Fachbegriff" versucht zu definieren, der sich aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt bzw. einer Verordnung. Da wir im Bereich Fischereiwesen nun einmal in Deutschland kein Bundes- sondern Landesrecht haben, wird die Sache recht schwierig.
    Einen gesetzlichen Begriff als Fachbegriff für das Angeln auszuweisen, halte ich zudem auch nicht für unbedingt richtig. Da es sich hierbei eher um ein juristisches Fachwort handelt.

    wenn denn definieren; so würde mein Vorschlag lauten:

    FES; ein nach den im jeweiligen Bundesland per Gesetz oder Verordnung benötigter Beleg zum Befischen eines Gewässers welcher nach Ermessen des Gewässereigentümers/Pächters oder Bewirtschafters ausgehändigt wird.

    • Offizieller Beitrag

    All,

    nun bringt ihn doch nicht völlig durcheinander.
    Er hat es so beschrieben,wie es in seinem
    Bundesland gehandhabt wird.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!