Der Fischereierlaubnisschein (auch Gewässerschein oder Angelkarte genannt) wird benötigt um an einem Gewässer fischen zu dürfen. Vorraussetzung zum Kauf eines Fischereierlaubnisschein ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein. Den Fischereierlaubnisschein kann man meist in einem Ortsansässigen Angelladen kaufen oder bei dem Gewässerpächter selbst und ist mit einer bestimmten Gebühr verbunden. Es gibt Tageskarten, 2 Tageskarte bis zu 3 Jahreskarten.
In manchen Bundesländern wird die Menge der auszugebenden Fischereierlaubnisschein von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) festgelegt. Diese Menge an Tageskarten - 3 Jahreskarten darf nicht überschritten werden. Ansonsten ist es jedem Pächer selbst überlassen wie viel Tages bis 3 Jahreskarten ausgibt.
Der Pächter darf, Schonmaße und -zeiten vergrößern und verlängern, aber niemals unterschreiten. Sowie darf er auch Schonbezirke festlegen und ein Nachtangelverbot erlassen. Diese werden auf dem Fischereierlaubnisschein vermerkt und müssen befolgt werden.
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