frage zu schildern

  • Bin neu bei Euch , aber ich hoffe hier kann mir jemand helfen! Ich hab seid kurzen mehrere Teiche gebachtet und bin nun laut Fischereipachtvertrag verpflichtet Schilder zur privaten Nutzung aufzustellen ! Das Problem ist aber das mir leider niemand sagen kann wie ich das machen soll ! Da sich die Teiche in einen Biotop befinden ist das sicher nicht so einfach ! Darf ich z.B. in die Erde mit einen Betonsockel ? (selbst auf der Naturschutzbehoerde konnte man mir es nicht wirklich sagen) ?

  • Hi Manni,
    herzlich willkommen im Forum.


    Ich verstehe dein Problem nicht ganz.
    Es kann doch nicht so schwer sein, ein paar Schilder aufzustellen.


    Und wieso Beton? Wie groß sollen die Schilder werden, 18 m hoch, 6 m breit?


    Pflog in dei Erde und SChild dran!


    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    moin moin !




    ... der sinn dahinter, unbedingt ein schild für Private Nutzung aufzustellen,
    ist sicherlich rein versicherungs-technisch gedacht...
    .. d.h. WENN was passiert auf dem gelände, dann soll erkennbar sein,
    das hier ein privat-mann haftet :rolleyes:


    .. bei einer verpflichtung ein Schild anzubringen kannst Du sicher keinen
    *siemens*_Lufthaken benutzen :D ..
    .. wenn keine einfriedung mit zaun / Tor / dergl. vorhanden bzw. erlaubt ist;
    und auch keine andere anbringungs-möglichkeit gegeben ist ( Baum / Telefonmasten / dergl. ..
    DANN musst wohl ein Rohr oder Pfahl in den boden einbringen,damit das
    eingeforderte Schild einen platz bekommt..


    Einen *beton-sockel* brauchst Du sicher nicht ;) ...
    .. es reicht auch in matschigem boden ein 10l. wassereimer voll mit
    beton oder dergl. sich selbst verfestigendem material..
    (.. den beton zu hause anmischen und das rohr im eimer fixieren; dadurch kommen keine unnötigen *baustoffe & inhalte* direkt ins biotop ;) )


    .. diesen eimer mit dem angegossenen rohr daran eingraben; anstampfen; fertig.. ;)
    .. lässt sich jederzeit wieder entfernen :)




    .. ein langer pfahl (ca.3m) aus Eiche würde sicherlich auch funktionieren;
    eingraben; anstampfen.. schild 'ranschrauben,.. fertig..
    .. hierbei gehts dann sogar ohne beton und wenn überhaupt,
    so braucht man höchstens noch eine schubkarre sand dazu, um den pfosten im gebuddelten loch zu fixieren... ;)


    .. diese Lösung ist schicker und passender für die natürliche umgebung;-)
    .. aus eiche deswegen, weil der gerb-säure-anteil im holz dieses auf natürliche weise lange vor fraß und zerfall schützt.. ;)



    gruß rüdl

  • Mahlzeit Danke für Eure Antworten, aber leider ist mir damit auch nicht wirklich geholfen, da es hier immerwieder Leute b.z.w.auch Angler gibt die sich an solchen Schildern (Betreten auf eigene Gefahr, Privatgewässer) Stören und die Schilder dann schnell wieder verschwunden sind ! Aus diesen Grund sollte es schon etwas Robuster sein als nur ein Holzpflog ! Aber die Geschichte mit dem Eimer ist ganz in Ordnung, könnte dann nur etwas grösseres sein. Gruß Manni ;)

  • Aha! Dir werden also die Schilder geklaut und willst eine sichere Befestigung!


    Größer als 'n Eimer ist ein Mörteleimer! Du musst nur den Beton vor Ort anrühren, weil du sonst einen Lkw mit Kran brauchst.
    Und du musst daran denken, dass du bei Pachtende den Kram auch wieder abholen musst!


    Rein rechtlich behaupte ich einmal, dass es kein Problem sein sollte, solche Befestigungen zu verwenden, die keine schädlichen Stoffe ins Wasser oder den Boden abgeben und die sich auch wieder schadlos entfernen lassen.


    Dein Problem scheint also zu sein, eine Befestigung zu finden, die nicht mit einfachen Mitteln entfernt oder zerstört werden kann.


    Ein Betonklotz ist sicher kein Problem und auch in der Herstellung nicht unbedingt teuer. Es sollten nur Ösen mit eingegossen werden, damit du diese Fundamente mit einem Kran dorthin bekommst und auch wieder entfernen kannst. Wenn du dann ein Rohr eingiest, stellt sich die Frage, wie man so ein Rohr davor schützen kann, dass es einfach durchgesägt wird. Entweder V2A oder du ziehst mehrere Stahlseile stramm durch das Rohr. Der 'Säger' wird daran verzweifeln.
    Die Schwachstelle wird jedoch das Schild selbst sein!


    Nun muss das Schild nicht einer Norm entsprechen. Eine mit dem PC bedruckte A4 Pappe reicht aus. Und davon kannst du jede Menge herstellen. In Laminierfolie eingeschweißt hält es auch eine gewisse Zeit und du kannst sie jeden Tag erneuern, wenn es denn sein muss!
    Und wenn die Schilder immer wieder regelmäßig geklaut werden, dann reichen doch ein oder zwei Nächte des Ansitzens, um den Übeltäter zu überführen und wegen Diebstahls anzuzeigen. Ferner kannst du ihm dann eine Verfügung zustellen lassen, die ihn ein Betretungsverbot ausspricht!


    Du musst auch nur die Schilder an den Zuwegungen aufstellen.


    Ferner kommt es darauf an, was du bezwecken willst. Vermutlich war das Angeln dort immer erlaubt, bis du schließlich die Teiche gepachtet hast.
    Oder ähnlich!
    Ein Verbot anzuordnen ist leicht, aber es durchzusetzen dagegen sehr schwer. Das musst du permanent überwachen!


    Du schreibst: Betreten auf eigenen Gefahr!
    Also hast du nichts dagegen, dass man die Gewässer betritt! Vielleicht kann man ja das Betereten sogar untersagen oder einschränken.
    Oder man erteilt Angelerlaubnisse.


    Frage dich also zunächst einmal, warum die Schilder geklaut werden. Versuche nicht die Schilder zu sichern, sonder die Gründe zu finden und hier etwas zu bewirken.


    Gruß
    Addi

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    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    Einmal editiert, zuletzt von Addi ()

  • hallo Manni,
    willkommen im Forum.
    mein Rat zu Deinem Beschilderungsproblem:
    grundsätzlich ist das, was rüdl schrieb ja ganz bestimmt gangbar.


    Aber so wie ich die deutsche Bürokratie kenne, gibt es auch in dem Bundesland, was Du nicht verraten willst, in welchem Du wohnst, ganz bestimmt eine Verordnung diesbezüglich.


    Auch ist das etwas unlogisch, was Du uns da erzählst. Wenn Dir eine Behörde eine Auflage erteilt hat, dass Du Schilder anzubringen hast, dann sollte diese Dir auch mitteilen können, auf Grundlage welchen Gesetzes bzw. welcher Verordnung Du das zu machen hast. Logischer Weise ist diese Behörde dann auch diejenige, die Dir sagen muß und kann in welcher Form Du das zu tun hast.


    Sollte Dir also ein verschlafener Beamter weiterhin erklären, dass er nicht wisse, was Du bzw. wie Du das zu tun hast. Dann erkläre ihm ganz kurz, dass Du ein Steuerzahler ( bzw. sein Gehaltszahler bist ) und er ein Dienstleister und er Dich gefälligst dabei zu unterstützen hat. Sollte er Dir darauf eine dumme Antwort geben, biete ihm doch an, dass Du die Frage an den Landrat persönlich weiter gibst und dass Du Dich, beim Landrat für die gute Arbeit seiner Verwaltungsangestellten bedanken möchtest.


    Vergiß aber nicht vorher den Namen des Beamten aufzuschreiben. Du willst doch nicht, dass dieser das Lob nicht erhält.


    Ich denke auf diesem Wege wird Dir ganz schnell geholfen.



    Gruß
    Osmar

    • Offizieller Beitrag

    hm,...



    ... also so ein *holzpflog* hat in etwa 15-20cm durchmesser .. ist ca. 3m lang und verschwindet dann mind. 80 cm in der erde..


    .. wenn jemand DEN rauß-rupft, dann wird jedes schild ;
    egal woran befestigt;
    .. irgend wann "weg" sein.. :rolleyes:
    .. diese Eichen-Pfähle wiegen mehr als ein stahlrohr und *saugen* sich
    eingebuddelt, im untergrund regelrecht fest ;)


    .. sofern Du das schild in einer höhe von ca.270cm montierst kommt
    da niemand so leicht ran... statt verschrauben geht auch nieten, dann
    müssen die besitzer von "schweizer" taschenmessern auch aufgeben und
    brauchen schon einen akku-bohrer zum klauen :D




    *betreten verboten* macht nur an eingefriedeten Grundstücken einen sinn,
    denn erst dann ist zumindest eine *einfache* absicherung durch die gesetze gegeben..
    .. ohne ZAUN (einfriedung) macht es keinen sinn !


    .. *Betreten der Baustelle* ist auch ein beliebtes schild, hat aber
    ohne eine absperrung (welcher art auch immer) rechtlich kaum chancen anerkannt zu werden, WENN etwas passiert...


    .. ähnliches gilt für die abgrenzung von wiesen / gelände / areale auf denen
    sich etwas befindet, welches nur durch eine genehmigung des eigentümers
    *betreten* werden darf...




    .. im Naturschutz- / geschützen Biotop-bereich sind Zäune auch mal untersagt; aber das kann Dir die zust. Behörde verklickern ;)



    ... versuch mal AddiHits gedanken um-zu-setzen !
    ... vielleicht bekommst Du die *nervsocken* über das wegerecht (anlieger)
    oder dergl. leichter los..
    .. das verletzen der anlieger-regel bringt zumindest bußgelder für uneinsichtige... beim schilderklau musst Du selbst nach dem rechten sehen;


    .. besteht Anlieger-verkehr ?; so kannst Du eine prüfung durch die Polizei erwirken ;)


    .. ist dort viel puplikums-verkehr ?, dann frag die jugend dort,
    ob sie Dir *unerwünschte* personen an den teichen melden :)


    .. wenn Du dort strom hast, dann kann man sich auch video-über-wachungen ausleihen.. damit bekommst Du die übeltäter vor die linse.. ( hat rechtlich aber keine chance; aber man kann die personen direkt
    ansprechen und an den *ohren ziehen* ) ;)
    .. batterie-systeme für video-überwachungen bietet leider nicht jeder, aber
    mit einer LKW-batterie lässt sich eine digi-cam mit festplattenaufzeichung lange betreiben ;)
    .. mit einem bewegungsmelder davor verlängert sich die batterie-ladung nochmals und man hat nur aufzeichnungen mit personen / tieren auf der platte..




    gruß rüdl

  • Hi Manni!


    Herzlich Glückwunsch zum gepachteten Teich.
    Mit deiner Unterschrift unter dem Pachtvertrag bist du Besitzer nicht Eigentümer eines
    Teiches geworden.
    Mit deiner Unterschrift unter den Pachtvertrag hast du auch viele Rechte und Pflichten des
    Eigentümers übernommen.
    Eine der Hauptpflicht ist es Gefahren (reinfallen/ertrinken u.s.w.) für Leib und Leben fremder Personen, welche von deinem gepachteten Objekt ausgehen , zu verhindern/abzustellen.
    Das einfachste wäre um den Teich einzufrieden -eine Mauer oder einen Zaun zu bauen.
    Da aber Biotop (Naturschutzgebiet) verboten.
    Jetzt bleibt dir zur Einfriedung nur noch der Weg einer gut sichtbaren Beschilderung an den Grenzen des gepachteten Geländes..
    Wie man ein Schild in den Boden bekommt - es gab vorher genug Vorschläge.
    Noch ein Tipp: Nimm Spaxschrauben –vernudele die Schlitze -somit unlösbar.


    Doch bei der Beschilderung ist der Text äußerst wichtig.


    Der Text z.B.: Betreten des Geländes auf eigene Gefahr - reicht nicht.


    Hiermit gestattest du fremden Personen das Gelände zu betreten und sich in die Gefahr
    welche von dem Objekt ausgeht zu begeben.
    Bei einer Klage würde der Richter statt von grobfahrlässig evtl. nur von fahrlässig ausgehen.


    Richtig ist der Text: Betreten - des Geländes verboten. (Abwandlungen z.b. von Unbefugten ) sind möglich. Wichtig ist die Herausstellung - Betreten verboten.


    Begibt sich nun eine fremde Person in die Gefahr die von den Teich ausgeht (missachtet die Schilder) so begeht er eine Rechtswidrigkeit –(ich will nicht sagen Straftat) sie erfüllt den
    Tatbestand des Hausfriedensbruches nach $ 123 STGB. Wer nach Auforderung . . . . .
    Das Schild ist eine Aufforderung das Gelände nicht zu betreten.


    Doch wie eine Einfriedung sein muß, da streiten sich noch heutedie Rechtsgelehrten.
    Da aber dein Teich in einem Biotop liegt und der Naturschutz keine
    andere Einfriedung zulässt, bist du mit dem Aufstellen von Schilder auf der sicheren Seite.


    Zu den Schildern:
    Hier erkundige dich bitte beim Ordnungsamt oder sonstigen realitätsfremden Behörden ob es evtl. Vorschriften hinsichtlich der Größe –Breite – Schriftgröße und Farbe gibt.


    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Hi Herbert.


    Eine Gefahr geht ja nicht vom Besitzer aus, sondern vom Objekt! Und das war ja schon da, bevor Manni es gepachtet hat. Wenn zu dieser Zeit kein Gefahrenschilder da waren, müssen jetzt auch keine da hin.


    Ich vermute, dass Manni als Fischereiberechtigter nunmehr diejenigen fern halten will, die ihm den Fisch aus dem Wasser ziehen!
    Dies kann er zwar nicht mit Schildern verhindern, aber er hat bei Verstößen eine rechtliche Handhabung.
    Wenn dort bisher immer gefischt worden ist, dann sollte man die neuen Pachtverhältnisse öffentlich machen. Dabei kann z.B, die Zeitung helfen.
    Eine Annonce ist sicher zu teuer. Aber wenn die SChilder immer geklaut werden, dann könnte man doch den Regionalredakteur davon erzählen und mit Glück sieht er darin eine Story. Schon steht es in der örtlichen Gazette und den Schilder- (Fisch) klauern hat man erst einmal ein wenig auf den Zahn gefühlt!!!


    Aber Manni wollte ja nur wissen, was man im Biotop darf und was nicht!


    Gruß
    Addi


    (P.S. Herbert..du hast Post..!)

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • hallo Männer,
    irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen. Eure Bemühungen für Manni sind ja gut und schön.


    Aber hat sich denn schon mal einer die Frage gestellt, was denn vorher war, als Manni noch nicht der Pächter der Teiche war ?


    Soweit ich weiß, gilt in deutschland, und das ist gut so, gleiches Recht für alle. Die vorherigen Pächter hatten also auch Schilder aufzustellen. Oder bin ich jetzt ganz verkehrt ?


    Wo sind bzw, wo waren die Schilder ? Wie waren die befestigt ? Auf welche Weise und wo ? Wer hat das je kontrolliert und warum kann auf einem deutschen Amt keiner dem Manni sagen, was und wie er es zu tun hat ?


    Hier stimmt etwas nicht. Tut mir leid.


    Beamte sind zwar leider oft etwas träge aber die sind doch nicht so dumm !


    Gruß
    Osmar

  • Hi All!
    Erst einmal - Die Fische werden geklaut mit und ohne Schilder :D :D
    Die Schilder verstärken nur die schwere der Tat - bei einem evtl. Fischdiebstahl Kommt dann noch Hausfriedensbruch dazu.



    Manni muß? lt Fischereipachtvertrag Schilder aufstellen vorher
    war der Eigentümer auch gleichzeitig Besitzer -vielleicht ist ja die
    Gesetzeslage dann eine andere :D
    Nein ein altes Sprichwort sagt -wo kein Kläger -da kein Richter.


    An Manni`s Stelle würde ich die Schilder aufstellen -nicht der Behörden wegen- sondern zur eigenen Absicherung. Sei es ein Bade-
    unfall oder selbst bei einem Unfall bei einem Fischdiebstahl.


    PS: Ich mußte mich nach langer Zeit wieder einmal schlau machen,da wir
    (ich) in der Firma eine Bande von auswärtigen Kupferdieben hopps genommenhaben.
    Da der Diebstahl verhindert wurde, gibt es nur eine Anklage wegen versuchten Diebstahls und weil unsere Mauer nur 2m und nicht 2,50m
    hoch ist, ist es kein Einbruch sondern nur Hausfriedensbruch.



    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Das mit den Scildern geht mir nciht mehr aus dem Kopf!!! :rolleyes:


    Als ich von Dänemark wieder nach Deutschland eingereist bin, waren da so blaue Schilder. ICh konnte sie so schnell micht lesen, aber da stand bestimmt:


    Zitat

    SIe betreten die Bundesrepublick auf eigene Gefahr! Elern haften für ihre Kinder!


    Herbert - wenn wir morgen anne Elbe fahrn, dann steht da doch aufm Deich auch kein Schild:

    Zitat

    Betreten jenseits des Deiches auf eigenen Gefahr!


    Wem gehörte denn dieses Biotop vorher? Hatte der Besitzer keine Pflichten?


    NEin, ich schätze die SChilder sollen kein Gefahrenhinweis sein, sondern nur der Hinweis, dass es sich um Privatbesitz handelt. Und das muss man kenntlich machen, will man das BEtreten oder die Nutzung Einschränken oder verbieten!


    Nun kann ich mir aber vorstellen, dass wenn so ein Grundstück nicht eingefriedet ist, als mit einem Zaun deutlich sichtbar abgegrenzt ist, dann kann mich mir vorstellen, dass man Hinweise in Form von Schildern aufstellen muss, die vor möglichen Gefahren warnen.


    Doch frage ich mich, warum nur ein Privatnutzer das muss und nicht das LAnd? Oder hast du an jedem See, jder Straße oder was auch immer mal ein Schild gesehen?


    ICh weiß: Das hat MAnni nicht gefragt und wir kommen vielleicht von Thema ab. Doch rein rechtlich wäre es doch interessant zu wissen, oder?


    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hi Addi!


    Anner Elbe werde ich dieses Problem nicht anschneiden, da haben wirAndere. :D :D :D


    Aber nun wissen wir , warum Rechtsverdreher so lange studieren müssen.
    um dann doch nichts zu Wissen.
    Wissen ist Macht -nichts Wissen macht auch nichts.


    Ja warum nicht das Land - der letzte Rest von Freiheit - es gibt nur noch
    wenige Gebiete weilche nicht in privater Hand sind, sondern dem Land, der
    BRD -also der Alllgemeinheit -dem Volk gehören und die Allgemeinheit muß sich nicht vor sich selber schützen oder. Doch leider sind unsere bevölkerungspolitisch blinden Volksvertreter anderer Meinung-- halt jetzt wird es politisch - ich höre auf.


    Bis Morgen und Gruß an Alle Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

    3 Mal editiert, zuletzt von Oldman ()