Diskussionsthread zur Aalschonzeit in Baden-Württemberg
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Oh wie schön....
Dann kommen ja wieder mehr Aale durch die anderen Bundesländer und können dort wieder vermehrt gefangen werden!!!
Von daher macht es Sinn!!!!
Die Ganzjährige Schonzeit also für 2 Jahre....
Wirklich Wirkung würde sie zeigen, wenn es im ganzen Bundesgebiet zählen würde. Dann kämen zwei Jahre lang etwas mehr Blankaale durch.
Wir hätten dann in 15 Jahren für 2 Jahre wieder etwas mehr Aal.
Ob die Gesetzgeber sich dann noch daran erinnern, geschweige noch leben???Zu 2 und 3.
Schonzeit von Oktober bis März....
Macht Sinn, weil da die Aale sowieso nicht beißen. Oder gibt es in BW den sogenannten 'Winteraal'???
Eine Frage noch:
Gilt das nur für Angler oder auch für die Berufsfischerei?
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Hallo,
Pischschschsch, sagte der Tropfen als er auf dem heißen Stein fiel.
Diese Gesetzgebung ist ein kleiner,sehr zaghafter Anfang in Deutschland, in Norwegen ist die Beschränkung weitreichender.
Da das Problem des Aalschwundes ganz Europa und Süd-Ost-Asien betrifft, wird es wohl auch nur durch sehr weitreichende Beschränkungen zu einer Erholung des Aalbestandes kommen können. Solange dabei einzelne Gebiete und Berufsfischer oder Nebenerwerbsfischer( von denen bestimmt starke Proteste kommen) ausgenommen sind, lacht man dort nur über die, bei denen Beschränkungen bestehen. Gleichzeitig schafft aber eine durchgängige Beschränkung von Fang und Vermarktung des Aales beste Bedingungen für einen Schwarzmarkt und weiteren Preiswucher.
Selbst mit einem europaweiten Verzicht auf jeglichen Aalfang, von Glasaal bis Blankaal, sind dann immer noch nicht die anderen Einflüsse wie E-Turbienen, Aufstieg in den Flüssen und Gesundheit der abwandernden Aale behoben. Kranke Tiere, auch Aale, werden auch immer zuerst die Beute von Räubern (Kormoran, Otter)Gruß Haui006
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Hi,
ab wann tritt denn das Gesetz in Kraft?
Müsste ja erst ab nächstem Jahr sein oder nicht? Denn wie kriegen das denn die ganzen Leute mit, ich habs ja jetzt hier im Forum gelesen, wär ich im Forum nicht angemeldet hätte ich es ja garnicht gesehen?!Grüße,
Tolga -
Zitat
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in
Kraft.
Stuttgart, den 9. Februar 2010
HaukDas steht unter dem Gesetzblatt.
Mein Verein hat diese Info auch schon auf seiner Homepage veröffentlicht.
Ist also bereits gültig.Gruß
Norbert -
moin,
"wat dem ienen sien Uhl ist dem andrem sien Nachtigall !" so ein bekanntes norddeutsches Sprichwort, was bedeutet, was dem einem sein Freud ist des anderen Leid.
Persönlich halte ich es für richtig, weitgehende Maßnahen zu ergreifen,um den Aal zu retten, obgleich ich glaube, dass es fast zu spät ist.
Das große Problem dabei ist wohl eher, dass rein weg vom "Grünen Tisch" entschieden wird und jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
Von lächerlächerlichen Schonzeiten bis hin zu ebenfalls lächerlichen territorialen Beschränkungen. Als ob die Aale wüßten, wo sie nicht geangelt werden dürfen.Ein freiwiliger Verzicht von uns Anglern sollte ein Schritt in die richtige Richtung sein, auch wenn wir wissen, dass sich die Berufsfischerei da nicht unbedingt anschließt. Und wenn dann ein Aal an den Haken geht, weiß ein guter Angler, wie er ihn wieder einsetzt, damit er weiter leben und sich vermehren kann.
Wir verbünden uns gegen den Komoran. Warum verbünden wir uns nicht für den Aal ? -
Zitat
Ein freiwiliger Verzicht von uns Anglern sollte ein Schritt in die richtige Richtung sein, auch wenn wir wissen, dass sich die Berufsfischerei da nicht unbedingt anschließt.
Ich bin jetzt einfach mal gehässig - Osmar!
Die Berufsfischerei wird sich die Hände reiben. Der Angler ist doch im Geiste des Berufsfischer der Kormoran unter den Menschen!!!
Jetzt hat er wieder mehr Aale im Netz!Denn im §20 des Gesetzes steht lediglich, dass die Berufsfischer sich für den Aalfang registrieren lassen müssen und eine Nummer bekommen!!! Da frage ich mich, ob die Berufsfischer in BW bisher immer ohne Registrierung gefischt haben!
ZitatWir verbünden uns gegen den Komoran. Warum verbünden wir uns nicht für den Aal ?
Um sich zu verbünden, benötigt man Verbündete. Die aus den eigenen Reihen ist eine Gemeinschaft, die sich nicht mehr verbünden muss. Es müssen die Berufsfischer, die Glasaalmafia und die Gewässerverbauer einen Bund eingehen.
Aber das wird es nicht geben, da das Geld die Welt regiert.
So werden die Angler, die an der BW-Grenze wohnen zu den Nachbarn gehen und hier ihren Aal fangen, oder sie holen sich einen Gewebeschein und lassen sich als 'Berufsfischer' registrieren. Sie könnten sich ja 'Öko-Fischer' nennen, also dass sie den Aal nach althergebrachter Methode mit der Handangeln fangen!!! ;-D
Vielleicht bin ich ein Egoist, aber ich sehe ich nicht ein, dass ich für alle anderen den Kopf hinhalten soll, weil die Politik es nicht für nötig hält, Nägel mit Köpfen zu machen. Solange ich hier in HH noch auf Aal fischen darf, so lange werde ich es tun.
Mein freiwilliger Verzicht führt nur dazu, dass die wenigen Aale die ich fange, in den Netzen der Berufsfischer landen.Aber selbst, wenn wir Verbraucher auf den Genuss von Aal verzichten würden, würde er ins Ausland wandern und dort verkauft werden.
Und wenn der Aalbestand noch mehr zurückgeht, werden die Preise in unermeßliche Höhen steigen, was der Dekadenz wieder Anlaß bietet, zu zeigen, was man sich leisten kann. Dann gibt es nicht mehr Kaviar, sondern Aalbrötchen!Solange andere kräftig daran verdienen, wird der Aal bis zur Ausrottung gefischt werden. Erst dann ist -weil ausgestorben- Ruhe!
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Hallo zusammen

Glaubt doch nicht, dass auch nur ein einziger Aal mehr den Weg ins Meer schafft,
nur weil wir Deppen aus Ba-Wü unbedingt wieder den Vorreiter spielen müssen.
Was wir nicht mehr fangen, wird halt mehr von Turbinen zerhäkselt, von Berufsfischern gefangen usw.
Den Aalen, die wir hier nicht mehr fangen wird strengstens verboten, dass sie die Landesgrenze
nach Frankreich oder in die Schweiz überqueren, da sie ja dort Gefahr laufen, weiterhin gefangen zu werden.
Schritt in die richtige Richtung....lasst mich mal laut lachen!So lange nicht alle ihren Obulus leisten müssen, ist das doch echt fürn Arsch was hier abgeht.
Ihr stellt euch doch auch nicht hin und pisst durchs Kellerfenster, wenn eure Hütte
brennt...schließlich bringt es ja nix, aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung!
Nur die gesamte Gruppe der "Aalnutzer" kann was erreichen und in dieser Gruppe, als Teil der Gruppe,
bin ich gerne bereit, auch zu verzichten und mein Scherflein beizutragen.
Nur so wie das jetzt hier läuft, ist das ein absolutes No go!
Der Lachs hier im Rhein, ja sogar in ganz Deutschland und in vielen Nachbarstaaten
ist ja auch für ALLE(!) tabu und man unternimmt sogar GEMEINSAME(!) Anstrengungen
um ihn zu fördern, wieder ansässig zu machen...leider musste er dafür erst hier aussterben.
So weit braucht es doch beim Aal nicht kommen!
JETZT SOFORT ein generelles Fangverbot, wie beim Lachs, verhängen und
sich gemeinsam darum kümmern, dass die Bestände wieder hochkommen.
Für Forschungsprogramme, wie man erreichen kann, dass Rinder weniger furzen und rülpsen,
sind Geld, Zeit und andere Resourcen vorhanden, aber für den Schutz des Aals reicht es nur für Schattenspiele.So wie das jetzt läuft, werden andere ernten, was wir Angler hier in Ba-Wü durch
unseren (selbst erzwungenen) Verzicht säen.
Wie man hier sieht, bestätigt sich wieder mal meine Signatur.Gruß
Norbert -
Wie auch du es siehst, Norbert, ist dieses Gesetz in dieser Form unsinnig.
Und gegen unsinnige Gesetze sollte man klagen!
Denn dieses Gesetz schützt den Aal nicht, sonder verbietet nur dem Angler, einen Aal zu fangen.Jetzt müsste man klären, warum dem Angler ein Aalfangverbot auferlegt wird.
Wird der Gesetzgeber antworten, dass es zum Schutzes des Aales ist, kann man dies leicht widerlegen und somit die Unsinnigkeit beweisen.
Entweder müsste dieses Gesetz wieder rückgängig gemacht werden oder man verbietet den Aalfang auch anderweitig.
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hallo Udo,
zunächst erst einmal; Du weißt, dass ich mit Deiner Art von Gehässigkeit sehr gut leben kann.Und natürlich teile ich auch Deine Meinung im Allgemeinen sowie im Besonderem.
Übrigens auch die Ansicht von Norbert ist richtig. Mensch Norbert, so emotional habe ich Dich ja schon lange nicht erlebt
Ist aber völlig O.K.Es gibt von mir dennoch ein "ABER" , auch wenn natürlich diese Gesetzgebung vor allem die Angler trifft, bin ich der Auffassung, dass man nicht mit Steinen werfen darf, wenn man im Glashaus sitzt.
Wir sollten nicht die Augen davor verschließen, dass es leider auch eine große Anzahl von Anglern gibt, die auch bezüglich des Aal einen regelrechten Raubbau betreiben. Angler, die einfach alles ignorieren, was einen guten Angler auszeichnen sollte. Da werden Aalschnüre ohne Ende gelegt, Aale, die dünn sind wie Schnürsenkel mitgenommen und das leider auch in Massen. Es macht keinen Sinn, das Vergehen solcher Angler als Kavaliersdelikte oder Einzelfälle abzutun.Und lieber Udo, ein Gesetz ist nicht so schnell wieder und schon gar nicht so einfach, wie Du es darstellst, wieder aus der Welt zu schaffen. Siehe zum Beispiel den Unfug mit dem Rauchverbot in der Gastronomie ( obgleich jetzt Nichtraucher, halte ich das für eine Bevormundung und Entmündigung des Bürgers und auch der betroffenen Unternehmer). Naja es gäbe da noch einiges mehr aufzuzählen,würde jedoch hier den Rahmen sprengen.