Keinen "Angelschein" mehr in SH ?

  • Siehste Helge...

    ...in diesem Lehrgängen wirst du es nicht schaffen, dass alle den waidgerechten Umgang mit den Fischen erlernt.

    Aber wenn du eben in Begleitung anfängst zu Angeln, dann schon.
    Und bevor die Leute alleine losziehen, müssen sie ja auch erst einmal 'Anfänger' gewesene sein. Es sitzt doch keiner vorm PC, liest sich durch, was über das Angeln geschrieben geht und zieht sofort allein los. Aber selbst wenn, dann ist er für sein Tun selbst verantwortlich.

    Aber das begleitete Angeln muss ja keine Pflicht sein. Es wäre nur für viele sehr hilfreich, ist jedoch laut Gesetz nicht erlaubt!
    Also sollte die m.E. schnellstens geändert werden.


    Du schreibst aber auch, dass beim Heringsangeln viele ihren Fang unversorgt in den Eimer werfen.
    Warum wird dann nicht kontrolliert und die Verstöße geahndet???


    Was den Küstenschein angeht: 20 Euro sind ja OK, wenn es für das ganze Jahr gilt.
    Ich weiß nur, dass wir damals auch soviel bezahlt haben, obwohl wir nur das Wochenende da waren.

    Aber egal....

    Wichtig ist aber, dass auch du festgestellt hast, dass 'geprüfte' Angler nicht besser angeln!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • nur mal so als Hinweis:
    Zitat:
    "Mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (veröffentlicht am 13. August 2010) wurde die Fischereischeinverordnung des Landes M-V geändert und für weitere fünf Jahre verlängert.

    Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Flexibilisierung der Regelungen zur Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines (Touristenfischereischein) in Bezug auf die mehrfache Verlängerung innerhalb des Kalenderjahres sowie die Einbeziehung von Verwaltungshelfern bei der Erteilung der Dokumente (z.B. Angelserviceläden, Campingplätze, Fischereibetriebe etc.) .

    Für die Ausstellung eines Touristenfischereischeines bleibt es bei der bisherigen zeitlichen Gültigkeitsdauer und der Gebühr von 20 Euro. Ab sofort kann jedoch bei Vorlage eines bereits erteilten Touristenfischereischeines im Kalenderjahr eine (oder mehrere) Verlängerungsbescheinigung zum Touristenfischereischein erteilt werden. Hierfür ist eine Gebühr von 13 Euro zu
    entrichten.

    Und zur Angelfischerei steht da geschrieben:
    Das Angeln ist für viele Menschen die schönste Freizeitbeschäftigung. In einer landschaftlich reizvollen Umgebung diesem Hobby nachzugehen, dabei zu entspannen und so manch selbstgefangenen Fisch als Mahlzeit mit nach Hause zu nehmen, findet immer mehr Zuspruch.

    Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V, wie in den anderen Bundesländern auch, die Fischereischeinpflicht [§ 7 LFischG]. Die Fischereischeinpflicht gilt in M-V mit dem vollendeten 10. Lebensjahr.

    Fischereischeine werden in Mecklenburg-Vorpommern auf Lebenszeit (nach bestandener Prüfung) oder für touristisch interessierte Angler für die Dauer von bis zu 28 Tagen als befristeter Fischereischein (auch mehrmals im Kalenderjahr) erteilt.

    Fischereischeine anderer Bundesländer werden in M-V anerkannt, soweit sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat. (Personen mit Hauptwohnsitz in M-V benötigen immer einen Fischereischein des Landes M-V.)

    Neben dem Erwerb eines Fischereischeines muss jeder Angler auch eine Angelerlaubnis für das jeweilig zu beangelnde Gewässer besitzen [§ 6 LFischG]. Die Ausübung des Fischfanges ohne diese privatrechtliche Befugnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer !

    Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis / Angelkarte in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers, z. B. Einzelfischer, Fischereiunternehmen, Landesanglerverband (LAV), Deutscher Anglerverband (DAV), örtlicher Anglerverein oder Kommune ausgestellt. Die Angelgewässer sind nicht unbedingt durch eine Beschilderung gekennzeichnet, da dies nicht fischereigesetzlich geregelt ist. Jeder Angler muss sich deshalb selbst zu den Eigentums- oder Pachtverhältnissen erkundigen.

    Informationen zum Erwerb einer Angelerlaubnis für Binnengewässer können aus dem Gewässerverzeichnis bezogen werden oder es ist beim örtlichen Ordnungsamt bzw. Fischereibetrieb nachzufragen. Die Kontrolle des örtlichen Geltungsbereiches der erworbenen Angelerlaubnis sollte immer vorgenommen werden, denn nichts ist ärgerlicher als an einem Gewässer mit einer Angelerlaubnis angetroffen zu werden, die dort nicht gültig ist.

    Auch für die Küstengewässer des Landes M-V ist eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit erstreckt.

    In M-V werden immer zwei Dokumente zum Angeln benötigt - Fischereischein und Angelerlaubnis.

    Jeder Angler benötigt dabei seinen eigenen Fischereischein und seine eigene Angelerlaubnis, da die Dokumente personengebunden erteilt werden. Das „Mit-angeln-lassen“ anderer Personen ist nicht zulässig.

    Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr besteht jedoch die Ausnahme, dass sie unter Aufsicht eines Inhabers eines Fischereischeins und einer Angelerlaubnis im inhaltlichen Geltungsbereich der Dokumente unter Beachtung der dortigen Beschränkungen mitangeln können. Dabei ist die Aufsicht über das Kind für die Einhaltung der Vorschriften zur Fischerei, sowie des Natur- und Tierschutzes sicherzustellen.

    Eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 7 LFischG für Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind, bestimmt. Soweit die Befreiung in Anspruch genommen wird, müssen die Bürger unter Aufsicht einer volljährigen Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeins ist. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist beim Angeln mitzuführen und den Kontrollbefugten zur Prüfung vorzulegen.

    Mit dem Fischereischein und der Angelerlaubnis dürfen nur die üblichen anglerischen Fanggeräte - Handangel und Köderfischsenke - (s. Eintragung auf der Angelerlaubnis) zum Fischfang verwendet werden. Die Verwendung von Fanggeräten der Berufsfischerei ist ausschließlich Personen vorbehalten, die eine Berufsausbildung zum FISCHWIRT, eine gleichwertige Berufsausbildung [§ 2 BiFVO, § 2 KüFVO] oder fischereiliche Hochschul- / Fachschulausbildung besitzen und entsprechend Gewässer im Rahmen eines: Pachtvertrages oder einer Fischereierlaubnis bewirtschaften."
    Zitat Ende

    Will heißen für mich wie folgt :
    Wer einen Fischereischein hat ( also eine Prüfung abgelegt hat), darf in MV, wenn er dann für ein Gewässer eine Angelberechtigung hat (Angelkarte ) ständig angeln. Bedeutet im Klartext für mich. Ich zahle jährlich 26,- €, ( 20,- € -Angelberechtigung für die Ostsee pro Jahr und 6,- € Fischereiabgabe) dann kann ich an der Ostsee ein Jahr lang angeln. Kein geld dafür, meine ich.
    Ein Touri zahlt 20,- € um Angeln überhaupt zu dürfen, 6,- € Fischereiabgabe und 20,- € Angelkarte für die Ostsee je Jahr beim ersten Mal, danach zahlt er jede weitere Verlängerung 13,- €.

    Natürlich werden das einige Leute nutzen. Nur sind die sehr wahrscheinlich von der Anzahl her verschwindend gering.

    3 Mal editiert, zuletzt von Osmar (15. Februar 2011 um 20:59)

  • Zitat

    Original von Osmar

    Will für mich wie folgt :
    Wer einen Fischereischein hat ( also eine Prüfung abgelegt hat), darf in MV, wenn er dann für ein Gewässer eine Angelberechtigung hat (Angelkarte ) ständig angeln. Bedeutet im Klartext für mich. Ich zahle jährlich 26,- €, ( 20,- € -Angelberechtigung für die Ostsee pro Jahr und 6,- € Fischereiabgabe) dann kann ich an der Ostsee ein Jahr lang angeln. Kein geld dafür, meine ich.
    Ein Touri zahlt 20,- € um Angeln überhaupt zu dürfen, 6,- € Fischereiabgabe und 20,- € Angelkarte für die Ostsee je Jahr beim ersten Mal, danach zahlt er jede weitere Verlängerung 13,- €.

    Natürlich werden das einige Leute nutzen. Nur sind die sehr wahrscheinlich von der Anzahl her verschwindend gering.

    Hallo Osmar ;)

    Ich möchte Dich nur ein kleines bisschen korrigieren:
    Bei den 20€ für den "Touristenschein" sind die 6€ Fischereiabgabe schon mit
    drin,der Tourist muss also nicht noch 6€ Extra dafür ausgeben.

    Im Endeffekt ist es aber mit 20 (Tourischein)+20 Küstenkarte ,also 40€ nicht gerade billig der Spaß. Einmal im Jahr mag es noch gehen,aber je
    öfter man verlängert,desto unattraktiver wird es...

    @Udo:
    Warum die Verstöße gegen den Tierschutz nicht geprüft und geahndet wird? Weil es an Prüfern/Polizei dahingehend mangelt ?
    Weil ein Fischereiaufseher bei 400 Leuten die dicht an dicht an der Mole stehen vielleicht auch mal eins auf die Kauleiste bekommen könnte?
    zumindest in den letzten 5 Jahren wurde ich genau ein einziges mal kontrolliert...
    Aber vielleicht sehe ich auch einfach schon so aus,als ob ich alle Papiere hätte,wer weiß ;)

    Cya de Helge

  • moin Helge,

    Zitat

    Ich möchte Dich nur ein kleines bisschen korrigieren: Bei den 20€ für den "Touristenschein" sind die 6€ Fischereiabgabe schon mit drin,der Tourist muss also nicht noch 6€ Extra dafür ausgeben.

    ja stimmt, war ein Denkfehler, danke für den Hinweis.

    Zitat

    Warum die Verstöße gegen den Tierschutz nicht geprüft und geahndet wird? Weil es an Prüfern/Polizei dahingehend mangelt ? Weil ein Fischereiaufseher bei 400 Leuten die dicht an dicht an der Mole stehen vielleicht auch mal eins auf die Kauleiste bekommen könnte? zumindest in den letzten 5 Jahren wurde ich genau ein einziges mal kontrolliert...

    ich wurde zwar öfter kontrolliert, auch wenn mich die Kollegen von der Wasserschutzpolizei kennen, auch wissen, dass ich alle Papiere besitze, tun sie es trotzdem. Ist auch in Ordnung.

    Die Kontrollen sind dennoch zu gering, da stimme ich Udo zu. Ist aber kein Grund zu sagen, dass es unbedingt eines Fischereischeines bedarf, um zu angeln. Es gibt auch ausreichend Angler mit Schein, die z.B. ihre Fischereiabgabe nicht zahlen und dennoch angeln gehen. Sie wurden zum Großteil früher auch nicht erwischt.

    Ich denke, das einmal als abschließende Bemerkung zum eigentlichen Thema, ein Angler, der einen Fisch fängt, egal, ob er ihn verwertet oder C&R betreibt, sich im Klaren darüber sein muß, dass er über das Leben oder Sterben eines Individuums entscheidet. Das kann jemand ohne Angelschein genauso gut oder schlecht handhaben, wie jemand mit Angelschein und mit oder ohne Prüfung oder Lehrgang. es ist einfach eine Frage des sich verantwortlich fühlen.
    Den Fischereischein als "Muß" abzuschafffen sehe ich zwar auch kritisch, jedoch auch als den richtigen Weg, den mündigen Bürger sowohl zu fördern als auch zu fordern.
    In diesem Zusammenhang weden wir als geprüfte Angler eventuell also gefordert sein, denjenigen Einhalt zu gebieten, die sich nicht an die gültigen Regeln im Umgang mit dem Lebewesen Fisch halten.

    ich wünsche uns allen dazu den notwendigen Mut, Entschlossenheit sowie Besonnenheit und Sachlichkeit.

    7 Mal editiert, zuletzt von Osmar (15. Februar 2011 um 21:16)

  • Zitat

    Original von Osmar

    Ich denke, das einmal als abschließende Bemerkung zum eigentlichen Thema, ein Angler, der einen Fisch fängt, egal, ob er ihn verwertet oder C&R betreibt, sich im Klaren darüber sein muß, dass er über das Leben oder Sterben eines Individuums entscheidet. Das kann jemand ohne Angelschein genauso gut oder schlecht handhaben, wie jemand mit Angelschein und mit oder ohne Prüfung oder Lehrgang. es ist einfach eine Frage des sich verantwortlich fühlen.

    ich wünsche uns allen dazu den notwendigen Mut, Entschlossenheit sowie Besonnenheit und Sachlichkeit.

    Hallo Osmar!

    Starke Worte, gute Sichtweise!
    Ich klopfe auf meinen Tisch, als Applaus. :gut
    Das Prüfungs- oder Angelscheindilemma, das lösen wir hier nie und nimmer.
    Die Diskussion aber war - bisher - doch ganz bestimmt ein Augenöffner, und hat so machem eine klarere Sicht auf die Problematik eröffnet.

    Die Debatte ist keinesfalls geschlossen - trotzdem, bis zu diesem Punkt, vielen Dank an die Beteiligten!

    MAX

  • Zitat

    Original von einssiebzig

    Hallo Osmar!

    Starke Worte, gute Sichtweise!
    Ich klopfe auf meinen Tisch, als Applaus. :gut
    Das Prüfungs- oder Angelscheindilemma, das lösen wir hier nie und nimmer.
    Die Diskussion aber war - bisher - doch ganz bestimmt ein Augenöffner, und hat so machem eine klarere Sicht auf die Problematik eröffnet.

    Die Debatte ist keinesfalls geschlossen - trotzdem, bis zu diesem Punkt, vielen Dank an die Beteiligten!

    MAX

    Dem ist nix hinzuzufügen..... :gut :gut :gut :gut

    Danke Osmar

    gruß degl

  • Hallo Leute,
    bin zwar neu hier aber ich hab aufmerksam eure Diskusion über "Sinn und Unsinn"der Sportfischerprüfung verfolgt,und ich muss einfach mal meinen Senf dazu geben.

    Mal davon abgesehn dass ich die Fischereiaufseherprüfung gemacht hab und als Vorstand eines Vereins oft mit dem Thema zu tun habe,muss ich klar sagen dass ich die Prüfung für mehr als sinnvoll halte,über das wie sie mancherorts durchgeführt wird lässt sich streiten aber sie hat ihren Sinn.Geht einfach mal an nem Wochenende an die Forellenseen wo jeder angeln darf und schaut euch mal an was da abgeht ,wie mit den Fischen umgegangen wird ,das ist ne mega sauerei. Und genau wegen diesen Leuten an den Jedermannseen ist das Bild auch der "ernsthaften"Angler nicht gerade das beste in der Öffentlichkeit. Und jetz stellt euch vor diese Leute ohne Prüfung würden an den Wochenenden neben euch am Gewässer sitzen und sich genau so Verhalten wie an den besagten "Forellenseen" dann möcht ich euch wieder Diskutieren hören ob die Prüfung sinnlos ist oder nicht. :angler:

  • Ist auch eine Sichtweise die ich teilen würde. Aber man muß auch sagen, das es auch Menschen gibt, die die Prüfung abgelegt haben und sich am Gewässer auch nicht vernünftig verhalten. Und da meine ich nicht nur den Umgang mit dem Fisch! Es geht mir auch darum, wie verhalte ich mich gegenüber der Natur oder wie verlasse ich meinen Angelplatz.

    Schreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung :)

  • Hallo,

    ich frage mich gerade an welchen Seen ihr euch aufhaltet. An den Anlagen die ich bisher kennengelernt habe , hat sich die Masse der Leute benommen, ebenso wie an den normalen Vereinsgewässern.

    Ist doch auch völlig logisch, allein durch den Schein auf dem steht das die Sau jetzt ne Kuh ist wird die Sau nicht zur Kuh, sie bleibt weiterhin ne Sau.

    Außerdem frage ich mich warum in z.B. Holland bessere Menschen leben als in Deutschland , die verhalten sich auch ohne Prüfung "alle" vorbildlich.

    Mfg

    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    All,

    Zitat

    Zitat Daniel:
    Außerdem frage ich mich warum in z.B. Holland bessere Menschen leben als in Deutschland , die verhalten sich auch ohne Prüfung "alle" vorbildlich.

    weil Verfehlungen gleich an Ort und Stelle mit empfindlichen
    Strafen geahndet werden.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • Angler67

    Aus deiner Sicht, der die Prüfung zum Fischereiaufseher hat, kann ich natürlich verstehen, dass du eine andere Meinung hast.

    Das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regularien gibt, macht Sinn.
    1. Das als Bundesgesetz zu verfassen, ist Blödsinn, weil es
    2. nicht auf die Regional unterschiedlichen Gewässer eingehen kann.

    Für Hamburg (wie wohl auch für jedes andere Bundesland) gibt es ein einheitliches Prüfungsbuch.
    Ich habe dieses Buch noch immer. Wenn ich mir die Fragen und Antworten dort durchlese, dann frage ich mich, ob man mich
    1. für einen halbwegs intelligenten Menschen hält
    2. sich wirklich Gedanken i.S. des Tierschutzes gemacht hat
    3. es nicht sinnvoller gewesen wäre, einen Abend zu Klabbern, als sich diese Fragen auszudenken!!!!

    Sicher gibt es Angelvereine, die sich für die Prüfung sehr engagiert zeigen, aber eben auch Viele, die bloß jede Menge durchbringen wollen!

    Die Fragen, die sich wirklich auf den Tierschutz, das waidgerechte Angeln beziehen, kannst du an den Fingern einer Hand abzählen.

    Der Rest ist so überflüssig (und nun kommt mein Lieblingsspruch)... wie ein Pickel am Arsch!

    Sorry für das Harte Wort, aber es ist einfach so, dass dort ein 'Wissen' vermittelt wird, dass man als Angler nicht benötigt und mit dem Tierschutz nichts zu tu hat.


    Was dein Beispiel mit dem FoPu angeht...

    An Forellenseen kann jeder ohne Prüfung angeln. Und es ist laut Gesetz nicht erlaubt!
    Sage mir, wo steht, dass man dort keinen gültigen Fischereischein benötigt!

    Es wird dort nur nicht kontrolliert, das ist alles! Und die Kontrolleure / Verbände / Behörden halten still!
    Verhält sich so ähnlich wie: Du hast ein privates Grundstück mit See und Fischbesatz. Keine Sau interessiert sich dafür, ob du als Eigentümer dort angelst!
    Und wenn du dein Skatbrüder einlädst, dort auch zu angeln, dann interessiert es ebenso keine Sau! Und kein Fischereiaufseher oder Behördenmitarbeiter wird ein Fuß auf dein Grundstück setzen, um dies zu überprüfen!

    Der einzige Unterschied: Die Behörden verdienen an den 'FoPu's' noch Geld!

    Zitat

    Und jetz stellt euch vor diese Leute ohne Prüfung würden an den Wochenenden neben euch am Gewässer sitzen und sich genau so Verhalten wie an den besagten "Forellenseen"...

    Klar, solche Leute möchte man nicht neben sich haben.
    Es gibt aber auch 'Geprüfte' am Forellensee, die die Sau raus hängen lassen, weil sie hier nicht kontrolliert werden!!!! Das sollte man nicht vergessen!

    Aber: Die Prüfung ist -nach den wenigen in HH sich tatsächlich darauf beziehenden Fragen- jedoch absolut überflüssig, um sich angemessen verhalten zu können.

    Ob ich nun auf dem Prüfungsbogen das Kreuz an der einzig logischen Stelle setze, oder bei der Ausgabe eines Fischereischeines unterschreibe, die Vorschriften zu beachten!

    Ich behaupte auch einfach einmal, dass es genügend Angler 'mit' Prüfung gibt, die sich nicht korrekt verhalten. Die Zahl derer, die 'ohne' Prüfung angeln und ebenfalls 'Mist' bauen, wird absolut nicht außer Verhältnis stehen.

    Eine Prüfung schützt vor Thorheiten nicht - Nichtprüfung spricht nicht automatisch einen Sachverstand ab!

    Wenn es möglich ist, dass z.B, in Mac Pomm ein Tourist einen Angelschein ohne Prüfung
    erwerben kann, warum soll das nicht überall so sein.
    Wenn der Tourist eine Anweisung bekommt, an die er sich halten muss, dann reicht das meine Erachtens. Wenn er bei einem Verstoß erwischt wird, dann muss er die Konsequenzen tragen!
    Und das genauso, wie ein 'Eingeborener' ( ;-)), der die Prüfung hat!


    Es ist eine Sache der Kontrolle. Und ich behaupte: Je weniger kontrolliert wird, desto mehr verstoßen auch die mit 'Prüfung' gegen die Vorschriften!


    Wenn also ein Angelbegeisternder zum Amt geht uns sagt: Einen Angelschein bitte! Dann bekommt er diesen und unterschreibt, dass er die Regeln in der beigelegten Broschüre einhält.
    Trifft man ihn bei einem Verstoß an, dann muss er genauso ein Bußgeld bezahlen, wie der mit Prüfung. Und die Berechtigung für einen Schein kann man jedem aberkennen. Ob mit oder ohne Prüfung!

    @ Panikangler

    Zitat

    Warum die Verstöße gegen den Tierschutz nicht geprüft und geahndet wird? Weil es an Prüfern/Polizei dahingehend mangelt ? Weil ein Fischereiaufseher bei 400 Leuten die dicht an dicht an der Mole stehen vielleicht auch mal eins auf die Kauleiste bekommen könnte?

    Sicher mangelt es an Kontrollen.

    1. Polizei: Bis auf die WS ist es den 'normalen' Schutzleuten völlig egal. Viele wissen gar nicht, welche Verstöße vorliegen und lassen es sein, hier wegen einer geringen OWi einzuschreiten.

    2. Mangelnde Kontrollen: Wenn du jemanden beim Amt dafür einstellst, der Kohle erwirtschaftet, weil er Owi's verfolgt, dann weißt du, dass er im Verkehrsbereich optimale 'Einkünfte ' garantiert.

    Lässt du die Angler kontrollieren, dann kommt da finanziell weitaus weniger bei rum!

    Und die Mähr, dass ein Kontrolleur von 400 Anglern drangsaliert wird....

    Ich bitte dich: Das sind Aussagen, die an den Haaren herbei gezogen sind. Es gibt keine 400 Schwarzangler auf einem Haufen. Wenn dann 2, die aber nötigenfalls von 398 im Zaum gehalten werden.

    Und wenn ein Fischeiaufseher davor den Schwanz einzieht und sich nicht anderweitig zu helfen weiß, dann soll er seine Genehmigung zurückgeben und Zuhause seine PlayStation anschließen.
    Weicheiern soll man solche Berechtigung nicht geben!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Moin Udo ;)

    Das war jetzt aber auch nicht auf 400 Schwarzangler bezogen,sondern
    wir sprachen von "Verstößen gegen den Tierschutz" !
    Und wenn ich bei meinen 2x Heringsangeln im Jahr mal so in die Runde
    schau,dann sind es locker mal 80% der Angelschaft,welche ihren Fang
    garnicht versorgen,sondern lediglich in ihren Eimer werfen. Und das ist
    keine Mähr,sondern bitterböse Realität :(
    Ich habe den einen oder anderen Vereinskollegen schon dahingehend
    "erzogen" das Sie ,zumindest in meinem Beisein, ihren Fang vernünftig versorgen.
    Ein Großteil derer (geprüfte Angler übrigens) sind nämlich auch solche
    "In den Eimer werfen und schnell weiterangeln" Kandidaten. Ich kann das
    auf den Tod nicht ausstehen,aber soll ich jetzt deswegen die anderen
    350 Angler anpöbeln gehen ? Ich möchte ,soweit möglich, in ruhe Angeln und nicht Klugscheissen gehen. Dafür haben die Jungs eine Prüfung abgelegt,ich muß denen das also nicht noch erklären...

    Und es ist das auch vollkommen egal,ob es um Heringe oder Dorsche vom
    Kutter geht. Da wird alles erst mal in die Kiste geworfen und zappeln gelassen,der Schwarm könnte ja schneller vorbeiziehen,als man die Angel ins Wasser bekommt...
    Diese Mentalität ist es,welche mich aufregt - nicht der Schwarzangler.
    Jeder macht Fehler,egal ob er nun geprüft ist oder nicht. Ich mach auch
    meine Fehler,keine Frage - aber wenigstens Versorgen kann man den Fisch
    wohl - soviel Zeit muß einfach sein.

    Cya de Helge

    Mein Name ist Programm... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Panik-Angler (26. Februar 2011 um 14:29)

  • Zitat

    Ein Großteil derer (geprüfte Angler übrigens) sind nämlich auch solche "In den Eimer werfen und schnell weiterangeln" Kandidaten.

    Ich sags ja...: Die Prüfung verhindert nicht, dass sich der eine oder andere Angler falsch verhält. Deshalb halte ich die Prüfung ja für überflüssig.

    Und die Heringsangler?
    Tja, das Amt verlangt zur Heringssaison in der Regel zusätzliche Gebühren. Die will man sich doch nicht durch Kontrollen zunichte machen! ;)

    Dabei ist es doch sehr einfach: Wer sich den Schein dort holt, der bekommt gleich noch einen Handzettel, auf dem nochmal deutlich gemacht wird, dass auch beim Heringsangeln das sofortige waidgerechte Töten anzuwenden ist.
    Dann nimmst du 2-3 Kontrolleure, die die Angler ein wenig beobachten und dann greift man sich die Pappenheimer.

    Es gibt ne Owi-Anzeige und die Erlaubnis ist für die Saison gestrichen!

    Aber offenbar will man das nicht und so müssen wir damit leben, dass die schwarzen Schafe auch weiterhin ungestraft ihr Treiben freien Lauf lassen können und das Ansehen aller Angler schädigen.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Addi,

    ich geb dir voll und ganz recht mit dem was du schreibst ,mein beitrag sollte ja auch nicht die verteufeln die keine prüfung haben ,denn auch unter den Prüfungsinhabern gibts genug die sich egal wo sie angeln unter aller sau verhalten.was ich mit meinen Ausführungen sagen wollte war eigentlich nur folgendes:

    1.Die Prüfungsfragen sollten sich auf dinge beschrenken die sinnvoll sind ,Tierschutz ,Naturschutz,Schonzeiten,Schonmaße,von mir aus noch Gerätekunde doch dann langt es.

    :angler:2.Sollte der Preis gesenkt werden ,den bei uns in BAWÜ kostet der Spass meines wissens um die 250€ mit Unterlagen,zu meiner zeit waren das noch 10 DM Prüfungsgebühr und 5 Mark für das Buch.

    Eine bestandene Prüfung macht noch keinen "fairen"angler das is logisch aber der leergang mit der Prüfung ,kann einem den weg zeigen wie es sein sollte,leider sieht die realität bei manchen anders aus egal mit oder ohne Prüfung.Dennoch befürworte ich die Prüfung nach wie vor,nur wie gesagt sollte sie sich auf sinnvolle dinge beschrenken und billiger werden.
    :angler: