Ich wollte wissen ob man am Kanal auswerfen einer Angel üben darf ,ohne Haken, oder ist das auch strafbar.
angel auswerfen
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Es heißt in den Vorschriften/Gesetzen immer:
Gebrauchsfertiges Angelgerät.
Wenn du nur ein Blei am Wirbel angebunden hast und hast auch sonst kein weiteres Angelzubehör in der Tasche (außer Ersatzbleie und -wirbel), dann ist das kein Angeln und somit auch kein Verstoß!
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Würde ich auch so sehen. Wobei die Frage erlaubt sei, warum man das werfen in einen Kanal üben muß/möchte? Geht da nicht auch eine Wiese?
Nur mal so als Idee. -
Wiese...hmmmm
Die ist sehr uneben und beim Einziehen hüft das Gewicht. Teilweise hakt es fest, der Zug wird stärker und das Blei 'schießt' dann plötzlich zurück...
Diese unterschiedliche Spannung kann sich auch auf die Wicklung auf der Rolle negativ auswirken.
Von daher sehe ich das Üben in einem Gewässer vorteilhafter. -
Ja ok. Aus der Sicht sicher.
Mir kam nur die Idee, da ich bei der Prüfung, auch auf einer Wiese üben und werfen mußte. -
Zitat
Original von Addi
Es heißt in den Vorschriften/Gesetzen immer:
Gebrauchsfertiges Angelgerät.Und dazu gehört ein Haken!
Witzigerweise aber kein Köder!Mauschi, aus welchem Bundesland kommst Du denn?
MAX
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aus NRW
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bedanke mich für die Antwort.
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- Offizieller Beitrag
wenn du sicher gehen willst,daß dich keiner
anmacht, übe auf der Wiese oder auf´n
Sportplatz.
Hier vor meiner Haustür sind öfter einige
Fusselfischer (Fliegenfischer) zum Üben.Mit Petri Heil
Flunder -
kleiner Gag am Rande...ZitatIch wollte wissen ob man am Kanal auswerfen einer Angel üben darf
ja, das darfst du ; würde ich aber nicht machen, ist schade um die Angel
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Also wenn ma das Vorfach und Köder weglässt kann ja sowieso keiner was
sagen und ich denke, wenn jemand vorbeikommt und nen Schein sehen will
o.ä., man dem die Situation erklärt, sollte der so freundlich sein und den ein
oder anderen Tipp geben, wenns meim Werfen noch nich perfekt klappt.
So couragiert sollten wir Angler schon sein!Osmar :-D, das Forum ist auch für minderjährige zugänglich
Gruß
Chris -
Zitat
Original von mauschi
aus NRWAh! Also hier in der Heimat bin ich mir sicher:
Sobald man "fangbereites" Gerät ins Gewässer einbringt, benötigt man Fischereischein und Fischereierlaubnisschein. Fangbereit ist die montierte Rute mit Schnur und Haken, ggf. natürlich auch mit Rolle. Das ist fangbereit, auch, wie ich oben bereits erwähnte, wenn kein Köder vorhanden ist.
Zum Üben am Kanal selbst: Halte ich für durchaus hilfreich!
Denn nach dem Auswerfen will auch das Einholen ausprobiert werden.Vor allen Dingen, wenn der junge Padawan später auch am Kanal angeln will, kann er sich schon einmal mit den Tücken der Steinpackung beschäftigen, und herausfinden, wie man später die Montage sicher und hängerfrei über die Packung bugsiert. Für (hoffentlich) gehakte Fische gilt das natürlich erst recht!
MAX