Hi,
ich habe mir gestern einen Jahresschein für einen Gewässerabschnitt geholt wo ich bisher noch nicht geangelt habe.
Diesen Erlaubnisschein habe ich beim Angelladen bei mir ausfüllen lassen von einem Mitarbeiter.
Neben den Angaben wie Name, Zeitraum der Berechtigung, Sportfischerpass- Nr, steht auch: Mitglied im Verein : ....
Dieser wurde freigelassen und mich hat auch niemand danach gefragt im Angelladen, habe ich aber auch erst später bemerkt das es da steht.
Nun stehen auf der Rückseite für mich etwas verwirrende Angaben wie :
- Dieser Fischereierlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit
a dem Jahresfischereischein und
b dem deutschen Sportfischerpass, der die Mitgliedschaft des ausgegebenen Vereins und Beitragsmarke enthalten muss
Nun stell ich mir folgende Fragen
Was ist ein Jahresfischereischein? Habe ich sowas überhaupt in Niedersachsen? Den Angelschein hat man hier nämlich lebenslang.
...der die Mitgliedschaft des ausgegebenen Vereins beinhalten muss ?
Ich gebe mich ja nicht als Mitglied aus, da ja nichts drin steht oder seh ich das falsch? Oder muss man das so verstehn das nur Mitglieder eines beliebigen Vereins angeln dürfen?
Desweiteren hat mich verwirrt das dort steht : Mindestmaße (Binnenfischereiordnung) sind einzuhalten und werden im Einzelfall durch die Fischereiordnung des Unterpächters geregelt..
Der Angelladen hat mir nichts weiter mitgegeben bezüglich Mindestmaße etc, nur eine Fangkarte.
Wenn etwas schief läuft durch fehlende Infos, wer haftet dafür? Ich habe ja nichts weiter erhalten vom Angelladen, trotz Nachfrage. Im Internet finde ich auch nichts dazu.
Hoffe ihr könnt mir etwas helfen, damit ich wieder entspannter angeln kann;)
LG