Fischereiabgabe beim Angeln in mehreren Bundesländern

  • Moin Moin zusammen,


    leider habe ich kein passenderes Forum gefunden, in dem ich auch posten darf. Meine Frage ist eigentlich ganz simpel und bestimmt wissen das einige von euch. Wenn ich einen Schleswig-Holsteiner Fischereischein habe und dort auch die Fischereiabgabe für zumindest mal das aktuelle Jahr entrichtet habe, darf ich dann zum Beispiel auch in Hamburg an die freien Gewässer ohne die Fischereiabgabe nochmals zu bezahlen? Ist das grundsätzlich so, dass man nur in einem Bundesland die Fischereiabgabe zahlen muss oder pro Bundesland die Abgabe entrichten muss (sofern das Land eine verlangt?). Die Angaben, die ich gefunden und bekommen habe sind hier sehr widersprüchlich. Vielleicht weiß ja einer hier genaueres.


    Besten Dank im Voraus!


    Beste Grüße,


    PiVanDerElbe

  • Jep - ein Mal reicht.


    Es kommen halt nur ggf. Tageskartengebühren drauf - aber die Fischereiabgabe zahlste ja bei der Ausstellung des Fischereiausweises, sonst nicht.

    Öhmmm ... Auf der Himalaya-Salz-Packung steht: 250 Mio. Jahre altes Salz. - Haltbar bis 2017 -
    Welch ein Glück, dass es rechtzeitig abgebaut wurde.

  • Hallo Pixel, so einfach ist es halt nicht mehr.


    Ich zahle zum Beispiel beim Erwerb des bei uns sogenannten blauen Jahresfischereischeines meine Fischereiabgabe für jetzt 10Jahre mit.
    Muss aber wenn ich in SH fischen will auf der Ostsee ebenfalls noch einmal 10 ,- € Fischereiabgabe an das Land SH zahlen.


    SH hat da die Jahrelange gültige Regel aufgeweicht und man darf gespannt sein, wann andere Länder folgen. Denn schließlich ist Fischerreirecht immer noch dem Land unterstellt und es gilt das entsprechende Landesfischereigesetz. Wären die in SH kleverer gewesen, hätten sie das ganze Ostseekarte getauft, wie die Pommes in Mc, dann wären die 10 ,- € auch gezahlt worden, ohne den faden Beigeschmack, dass es nun eine doppelte Fischereiagabe zu entrichten gilt.


    GvH Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


  • Ist das grundsätzlich so, dass man nur in einem Bundesland die Fischereiabgabe zahlen muss oder pro Bundesland die Abgabe entrichten muss

    Ja, das ist grundsätzlich so. Alle Bundesländer erkennen ihre jeweiligen Fischereischeine gegenseitig an, und damit auch die fürs Jahr entrichtete Fischereiabgabe.


    Es gibt eine unrühmliche Ausnahme: Schleswig-Holstein, Deine Heimat!


    Dort wird der Fischereischein (sprich: Prüfung) auch anerkannt, aber seit dem 01.04.13 entrichtet der Gast aus einem anderen Bundesland zusätzlich die Fischereiabgabe SH, die Teilnehmer des diesjährigen Fehmarn-Treffens haben sie erstmals entrichten müssen (10,- € - hübsche blaue Marke).
    Über Sinn und Unsinn des Ganzen wurde hier auch diskutiert.


    Frage ist, ob das Schule macht: Viele Länderhaushalte sind "klamm".


    Einen "Aufreger" mache ich nicht daraus. Meine Fischereiabgabe NRW beträgt 4,80 € jährlich, wenn ich wie üblich einen 5-Jahresschein erwerbe. Zusatzkosten für das "Auswärtsangeln" fallen ja immer irgendwie an.


    Will jetzt nicht noch mehr schreiben, nicht dass jetzt ein angelnder Finanzpolitiker hier mitliest und auf neue Anregungen für das Schröpfen der Bürger kommt... :pinch:


    MAX

  • Alles klar. Das sind doch mal klare Aussagen. Die Frau beim Ortsamt hatte zwar ähnliches berichtet, aber die wusste nicht, ob ein Lichtbild auch schwarz-weiß sein darf. Bevor ich dann einem Fischereiaufseher erklären muss, dass die gute Dame mir das offensichtlich anders erklärt hat, wollte ich mir ersparen. Dann kann ich ja mal riskieren nach Hamburg in den Hafen zu fahren und dort mein Glück versuchen. :)


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende! :thumbup:

  • Also die "Hamburger" sind in ihren "freien Gewässern" noch recht generös ;) ....


    Sie lassen uns dort mit 2 Handangeln mit jeweils max. 2 Anbisstellen angeln :gut


    Aber in den Hamburger Verbandsgewässern gilt das dann schon nicht mehr.


    gruß degl

  • Moin PiVanDerElbe


    Du kannst Hamburg nicht mit anderen Bundesländern vergleichen, da Hamburg als Einziges noch über 'freie' Gewässer verfügt.


    Wie auch schon erwähnt wurde, war die Ostsee an der SH-Küste ja letztes Jahr auch noch 'frei'!


    Im Hamburger Hafen darfst du mit einem gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes ohne weitere Zusatzkosten angeln.
    Bedenke aber, dass das Angeln von Anlegern, die für den entgeltlichen Fährverkehr zugelassen sind, das Angeln seit Neuestem verboten ist.
    Dies haben wir unvernünftigen Anglern zu verdanken, die sich jetzt aber hinstellen und behaupten, sie hätten sie NIE falsch verhalten!!!


    Aber das ist ein anderes Thema.


    Wenn du näheres über das Angeln in HH wissen willst, besonders eine interaktive Karte, dann frage mich per PN, da die Karte in einem anderen Forum ist und der Link nicht erlaubt ist.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948