Moin Moin zusammen,
leider habe ich kein passenderes Forum gefunden, in dem ich auch posten darf. Meine Frage ist eigentlich ganz simpel und bestimmt wissen das einige von euch. Wenn ich einen Schleswig-Holsteiner Fischereischein habe und dort auch die Fischereiabgabe für zumindest mal das aktuelle Jahr entrichtet habe, darf ich dann zum Beispiel auch in Hamburg an die freien Gewässer ohne die Fischereiabgabe nochmals zu bezahlen? Ist das grundsätzlich so, dass man nur in einem Bundesland die Fischereiabgabe zahlen muss oder pro Bundesland die Abgabe entrichten muss (sofern das Land eine verlangt?). Die Angaben, die ich gefunden und bekommen habe sind hier sehr widersprüchlich. Vielleicht weiß ja einer hier genaueres.
Besten Dank im Voraus!
Beste Grüße,
PiVanDerElbe