Moin Moin,
thja mien kleener Hesse, nun habe ich es doch noch gewagt einen extra Trööt auf zu machen.
Gut.....in NRW darf ich also als Eigentümer eines Gewässers, also auch angeln. Wieder etwas dazu gelernt, dass muss ich ohne wenn und aber anerkennen.
Jetzt kommt mein aber.......in Hamburg sieht die Sache anders aus.......und danach unterrichte ich auch........nämlich nach dem Hamburgischen Fischereirecht.
Und da steht:
§ 5
Fischereischeinpflicht
(1) 1 Wer
den Fischfang ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeins mit fest
eingefügtem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe sein. 2 Der
Fischereischein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den
zur Fischereiaufsicht Befugten oder den Polizeivollzugsbeamten
vorzuzeigen.
(2) Ein Fischereischein ist nicht
erforderlich für die Ausübung des gewerbsmäßig betriebenen Fischfangs
in Küsten- und geschlossenen Binnengewässern.
(3) 1 Die
Berufs- oder Nebenberufsfischerei darf nur von Personen ausgeübt
werden, die eine Ausbildung zum Fischwirt oder eine gleichwertige
Berufsausbildung abgeschlossen haben. 2 Personen,
die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes als Berufs- oder
Nebenberufsfischer bei der zuständigen Behörde gemeldet sind und nicht
die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, dürfen die Fischerei wie
bisher nach Art und Umfang weiter ausüben.
(4)
Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter
Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit
einer Handangel ausüben.
(5) 1 Ein
Fischereischein ist ferner nicht für Personen erforderlich, die auf
Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung
abzulegen. 2 Sie sind nur berechtigt, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.
(6)
Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte
Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber
seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.
Und da sind wir wieder beim alten Thema, du kannst einfach nicht als normaler Angler 16 Fischereigesetze und Verordnungen, im Kopf haben.
Wie seht ihr das ? Brauchen wir ein einheitliches Fischereirecht für unsere Bundesrepublik ?
Eure Meinung ist mir wichtig..........
Gruß Jürgen