Was macht man bei so einem Wetter... ich weiß es

  • Hallo Mattes,

    danke das wir an dieser Veranstaltung durch Deine Zeilen teilnehmen dürfen. Und die Bilder sagen und
    entschädigen für ....alles....

    Aber so ist nun mal das Anglerleben. Er kam und sah und s... , fing nix, gibt es eben recht oft.
    Und gut so !!!!!!
    Das holt einen immer wieder auf den Boden der Realität zurück. :D

    Wenn man aber nicht nur verbissen am Gewässer sitzt und auf den "großen Fang" wartet, dann sieht
    und erlebt man so tolle Dinge.

    Ich denke da an das Bild von vor ein paar Monaten, als ich beim brandeln saß. Der gesamte Himmel
    blau. Keine richtige Wolke. Und die "einzige" die auf einmal heranzog schiebt sich auch noch genau vor die Sonne.
    Das gibt es eigentlich gar nicht. Ooooooder doch?

    Ich freu mich schon auf unser Widersehen.

    LG Olaf

  • @ olaf
    ja, es wird zeit dass es april wird, wenn ich so lese wieviel spaß die Mefobande da oben wieder hatte, würde ich am
    liebsten gleich losfahren.


    Ich habe noch einen Nachtrag zum Karpfenangeln der Angeljugend:

    Könnt ihr mir sagen warum man nur zelte ohne festen boden benutzen darf, hatte es erst für einen witz gehalten.
    Die "Wände/Dach" dürfen stehen, aber der "Fußboden" ist verboten. :piep: Sachen gibt es....


    lg. mattes


    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mattes,

    soweit uns bekannt ist (=Info ohne Gewähr!), ist es wohl eine reine Definitionssache:

    Zelt = hat Boden. Zelte nutzt man zum Camping, wildes Campen verboten.

    Zelt ohne Boden = ist gleichzusetzen mit einem Schirm bzw. Unterstand = reiner Regenschutz, aber offiziell kein Zelt. Da es kein Zelt ist, ist es kein Campen, auch wenn da eine Liege drin steht und du darauf schläfst.

    Ob es rein mit dieser Definition zusammenhängt oder ob ggf. noch so Dinge wie Bodenschutz (=tagelanges Campen mit Zeltboden ist ja auch nicht förderlich für z.B. Rasen) reinspielen, ist unklar.

    Insgesamt eine absurd wirkende Regelung. In einem Zelt ohne Boden darf ich also übernachten, auch wenn ich durch Liege und Taschen meine Abdrücke hinterlasse. Schlafe ich hingegen etwas weiter entfernt auf dem Parkplatz im Auto, ist das schon wieder nicht erlaubt und gilt als wildes Campen. Aufs Klo muss ich sowohl als Zelt-ohne-Boden-Camper als auch als Auto-Schläfer, das wäre also auch kein Argument gegen Auto und für Zelt ohne Boden.

    Viele Grüße,

    Stefan

    PS: Schau mal ergänzend hier Übernachten erlaubt?

  • Moin mattes .

    Stefan hat es erklärt.


    Aber um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen ist auch schlafen auf Parkplatz wie am Strassenrand erlaubt (definition liegt auf Fahrtüchtigkeit)

    so kann man als Womofahrer ein verbot umgehen. ;)

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:


    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt

    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

  • Das Ganze beruht wohl auf einer Entwicklungsgeschichte der Verordnungen....

    Wildes Campen ist verboten. Wer also irgendwo ein Zelt aufstellt, gilt als 'Camper'!
    Besonders Karpfenangler, die 2 oder noch mehr Nächte am Wasser verbringen, stellen ihr Zelt auf.
    Natürlich 'campen' auch sie. Sie müssen sich was zu Essen machen, kochen sich einen Tee oder affe und sind entsprechend ausgerüstet. Eben wie Camper auch.
    Damit ihnen jedoch diese Übernachtungen zum Zwecke des längeren Angelaufenthaltes nicht vermiest werden, hat man wohl einen Kompromiss geschlossen und gesagt, dass es kein Campen ist, wenn das Zelt keinen festen Boden hat.
    Alternativ hätte man auch sagen können, sie dürfen keine Liege oder Luftmatratze haben. Oder Kochgeschirr, oder oder oder....

    Die meisten Karpfenzelte oder auch sonstige Anglerzelte bieten aber auch eine Bodenplane an, die man 'lose' unterlegen kann.

    Probleme wird es nur dann geben, wenn man einen städtischen Mitarbeiter hat, der die Definition für sich auslegt und den Sinn des Verbotes von Wildcampen nicht versteht.

    Es macht keinen Unterschied, ob ein Zelt einen Boden hat oder nicht. Entscheidend ist, was ich bezwecke. Aber solange es 'Korintenkacker' gibt, wird es auch immer mal wieder Probleme geben...

    Ich sehe das ganz gelassen.
    Wenn der Angelplatz sauber gehalten wird, man sich vernünftig benimmt, dann beitet man 'Kontrolleuren' auch wenig Angriffsfläche.

    Befindet man sich aber an Vereinsgewässern, in deren Satzung das mit dem Boden explizid aufgeführt ist, dann gilt das Hausrecht und man hat sich daran zu halten.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    genau .. ;)

    Zitat

    Wildes Campen ist verboten. Wer also irgendwo ein Zelt aufstellt, gilt als 'Camper'!

    .. die deffniton ist ZELT und die wird vom Hersteller per NAME vergeben ;)

    .. ein Wetterschutz hingegen wie Schirm; Umhang; Plane und dergl. kann man niemanden verwehren :)
    Keinem Bergsteiger, Wanderer, Radtouren-fahrer, etc. kann ein Wetterschutz verwehrt werden.

    Liege, Kochgeschirr, Luftmatratze und dergl. haben mit dem Begriff CAMPEN nur soviel zu tun;
    daß diese Dinge dort AUCH verwendet werden.
    Wer eine Liege aufstellt oder den Gaskocher auspackt um sich eine Suppe warm zu machen
    gilt NICHT als CAMPER; dergleichen ist sogar mitten in einer Stadt erlaubt
    wenn keine Gefahr für Andere (Fußgänger/Gebäude) besteht.

    Der Akt, alle Gaskocher von Beamten ein-zu-sammeln (Bsp.: Berlin Preußenpark) ging mächtig in die Hose;
    überzogene Beamtenwillkür. Ein Gaskocher (benutzt nach Bedienungsanleitung und außerhalb von Gefahrenquellen)
    fällt nicht unter "besondere Sicherheits-blabla". ;)


    Verbote für die Benutzung von Stuhl, Liege, luftmatratze und dergl. im öffentlichen Raum sind mir nicht bekannt.

    Verbote sich Nachts im öffentlichen Raum "häuslich" ein zu richten;
    (dauerhaft Übernachten; "warenlager" anlegen; Notdurft zwischen den Büschen verrichten; etc.) gibt es zu hauf.. .. ..

    Bleibt also, für uns Anlger, nur der "Stoff-Fetzen mit festem Boden" übrig.
    Nirgends steht in einer Satzung; "bitte nur bis 1m³ Angelkram" mit zum Angelplatz schleppen
    und "bitte nur auf max. 5m² ausbreiten" oder dergl. :D
    Eine Defintion von CAMPEN, über den mitgebrachten "Unrat" vor Ort, das würde andere Satzungen/Gesetze erfordern ;)

    Natürlich hat Udo Recht, wenn er sagt, daß man hier am besten immer auf einen verständigen Kontrolleur treffen sollte
    und sein Benehmen vor Ort bezüglich Müll und dergl. gut überdenken muß.
    Die Geschichte mit dem Wald und dem Echo :)


    Durchaus verständlich für mich, ist zBsp. das Thema Bodenplane.
    Rechnen wir mal einen Ansitz von 3-5 Tagen;

    - ein Wetterschutz-"zelt" mit Bodenplane im Sommer,
    zerstört das frische Grün darunter durch Hitze (Kondens); Dunkelheit und Veränderung des Kleinklimas wie im Kompost;
    die gelbe Platte nach dem Ansitz ist noch lange zu sehen ..

    - ein Wetterschutz-"zelt" ohne Bodenplane im Sommer,
    lässt das Grünzeugs nicht völlig in der Dunkelheit bei Hitze im Kondenswasser "ersticken";
    die trocken-gelbliche Platte erholt sich relativ rasch ..

    .. wenn hier wegen der regionalen Boden-, Uferbeschaffenheit auf ein Verbot einer BODENPLANE gepocht wird,
    dann kann ich das hinsichtlich der Vegetation schon verstehen ;)

    .. stellt mal im Sommer ein Zelt mit BODEN(plane) auf ein Stück Rasenfläche für 3-5 Tage
    und wartet dannach auf frisches Rasengrün :(
    .. die Wurzeln sind meist mit den Planzen eingegangen und die Stelle muß nachgesäät werden :)

    Jetzt will man ja gerade am Ufer nicht wirklich so eine Pflanzenfreie Erdstelle haben,
    die schon nach dem ersten Regen zu einer Schlickrutsche wird.
    Hat man besonders wenige Angelstellen oder nur ein kleines Gewässer mit Publikumsverkehr am Wochenende,
    dann kann man solche Vereine durchaus verstehen;
    wenn diese nicht möchten, daß man 3 Wochen später immer noch sehen kann,
    wo zuletzt überall Angler auf Karpfen angesessen haben :(

    .. letztendlich kann/könnte man immer auf eine Bodenplane verzichten;
    denn nur beim echten CAMPEN liegt man dem Boden vollflächig (LUMA) so nah und nur
    dann können einem Ameisen echt lästig werden ;)

    .. aber, manche brauchen diese Bodenplane so dringend,
    damit sie alles, was runterfällt, wieder finden ..?
    oder die "Zelt-"Heizung so richtig zur Geltung kommt ..?
    .. die Bodenfeuchtigkeit keinen Einfluß auf Kleidung etc. hat..?
    .. oder warum auch immer ?


    In dem Verein, wo ich mich 'rumtreibe, gab es bisher viele gelbe Flecken
    aber zum Glück nur wenig Ärger mit den Zelt-ern ;)
    Da gab es mal Ärger, weil die Leute im nächsten Ort nicht schlafen konnten und
    dachten es findet ein Open Air Konzert statt :D
    Ja ja, .. manche Benehmen sich in der freien Natur sowas von ungehemmt; quasi wie entfesselt ;)

    .. wie auch immer ;) ..
    .. da es hier eigentlich um des Thema
    "Was macht man bei so einem Wetter.." geht ..
    .. werde ich jetzt erstmal Schnee schippen und
    diesen dick-wampigen Vögeln noch eine "Schippe" Futter geben ..
    Wer hat eigentlich gesagt, daß der Sperling vom Aussterben bedroht sei ??
    Genau die haben hier in 4 Tagen 2,5kg Sonnenblumenkerne verdrückt;
    daß sieht gar nicht nach "Aussterben" aus und ehrlich gesagt,
    die Burschen sehen noch viel mehr nach "DIÄT fällig" aus als ich.

    .. in diesem Sinne ..

    .. auf ein verträgliches neues Jahr :)

    gruß rüdl

    • Offizieller Beitrag

    Aber um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen ist auch schlafen auf Parkplatz wie am Strassenrand erlaubt (definition liegt auf Fahrtüchtigkeit)

    *Ironie* Dann brauche ich ja gar keinen Campingplatz mehr: tagsüber Auto abstellen, abends immer fleissig ein paar Bierchen trinken und dann ausschlafen im Auto ;) (ok, ich würde es nicht machen, da es superunbequem ist, aber theoretisch wäre das doch legal, oder?)

  • Moin Stefan.

    Gemeint ist die Fahrtüchtigkeit im bezug auf die Lenk bzw Fahrzeiten,

    denke bei Trunkenheit ist schon das Autoschlüssel halten am bzw im Auto strafbar. :cheers:

    Aber das müßte man mit den Uniformierten ausdiskutieren. :whistling:

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

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  • hallo Jochen,

    ich wüßte da einen der es wissen müßte. :D

    mal gucken ob er sich dazu äußert :D

    prost mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

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    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Wer besoffen im Auto sitzt, er aber in diesem Zustand sein Vehikel nicht bewegt oder bewegt hat, dem passiert rechtlich nix.
    Was in so einem Fall passieren kann, ist, dass die Polizei den Schlüssel zur Gefahrenabwehr abnimmt und ihn erst wieder herausrückt, wenn der Fahrer nüchtern ist.

    Es ist nicht verboten, sich betrunken hinter das Steuer zu setzen. Man darf nur nicht fahren.
    Hier gibt es aber verschiedene Meinungen, z.B. ob das anlassen des Motors bereits strafbar sein kann. Es heißt im Gesetz nicht 'Fahren', sondern 'Führen'! Und das 'Führen' legen einige so aus, dass es bereits Handlungen einschließt, die zur Fortbewegung dazugehören, auch wenn man noch nicht rollt!
    Es stellt sich auch die Frage, ob man betrunken einen Wagen 'geführt' hat, wenn man versehentlich (z.B. im Schlaf) den Gang rausgeschmissen hat und der Wagen gegen einen anderen gerollt ist.

    Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile. Rechtlich einwandfrei wäre immer ein BGH Urteil.
    Dennoch ist jeder Fall auch als 'Einzelfall' zu betrachten. Wenn in der einen Zeitung steht, dass Meier verurteilt wurde, weil er betrunken im Auto saß und der Motor lief, und in der anderen Zeitung steht, das Müller nicht verurteilt wurde, ist das kein Widerspruch. Denn die Zeitungen geben nicht den gesamten Inhalt des Verfahrens wieder, was aber für ein Urteil ausschlaggebend ist.

    Allgemein gilt: Betrunken im Auto zu sitzen oder schlafen ist nicht verboten. Auch das starten des Motors führt nicht gleich zu einer Verurteilung, weil man friert und die Heizung warm bekommen möchte.


    Auch wird kein Polizist einem Auto- oder WoMofahrer eine Owi aufdrücken, weil er in seinem Fahrzeug schläft bzw übernachtet. Dies ist nicht verboten und hat auch nichts mit 'Wildcampen' zu tun.
    Eine Diskrepanz, wenn der Fahrer sagt, er sei einfach zu müde um weiter zu fahren, sitzt aber im Campingstuhl, hat den Grill an und meint, den Reisetag mit 2-6 Weizen gemütlich abzuschließen!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    Allgemein gilt: Betrunken im Auto zu sitzen oder schlafen ist nicht verboten.

    Das erinnert mich an ein Camping-Erlebnis vor 8-9 Jahren: mit Freundes-/Männer-Runde spontan zum Campen nach Zeeland (NL) gefahren. Ein Freund meinte "da gibt es soviele Campingplätze, da findet man immer was. Vertraut mir.". Wir dort angekommen, haben wir bestimmt 10-15 Campingplätze abgeklappert, alles voll. War auch selten dämlicher Termin, Pfingsten, Fronleichnam oder so und wir mal wieder den Fehler gemacht, unserem "Orga-Experten" zu trauen. Ist ja alles ganz easy, von wegen. Um 22 Uhr hatten wir immer noch nichts, da stellten wir uns auf einen Parkplatz und wollten im Anschluss dort im Auto schlafen.

    Irgendwann klopfte es an die Scheibe: Polizei. Entweder, wir würden ich glaub 350 € Bußgeld wegen wildem Campieren (dazu zählte da wohl das Schlafen im Auto außerhalb von Campingplätzen) zahlen oder direkt aufbrechen. Freundlicherweise hatten sie den entscheidenden Tipp: 15 Autominuten entfernt gab es einen Campingplatz mit WoMo-Stellplatz, da könne man sich auch als Auto einmieten. Hat tatsächlich noch geklappt. Morgens konnte ich kaum noch laufen: ich hatte den Rückbank-Platz und eine Nacht mit angezogenen Beinen und deine Knie rebellieren... auf dem Campingplatz waren dann in der Tat sogar noch Zeltplärte frei, dazu strandnah und sauber, fast nur Taucher da.

    Sofern die NL-Gesetze genau wie die deutschen sind, hätten wir uns an dem Abend einfach nur alle fahruntüchtig trinken sollen, dann wäre es ja rechtlich ok gewesen, auf dem regulären Parkplatz zu schlafen und wir hätten sogar noch (mehr) Spaß gehabt ;)

  • Hallo Stefan,

    so einfach ist es für uns Wohnmobilfahrer in Deutschland auch nicht unbedingt.

    Einfach hinstellen, wenn die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist, hört sich zwar gut an, aber dafür gibt es zu viele Verordnungen und Gesetze die in Deutschland auch dagegen sprechen.

    Das folgende liest sich zwar so toll und man meint naja, alles Klar, aber es enthält viele Fallen.

    Das Parken gehört zum sog. „Gemeingebrauch“ eine Fahrzeuges und wird überall in der Regel dort erlaubt, wo es nicht durch die §§ 1 Abs. 2; 12 oder 13 StVO eingeschränkt wird.

    Allerdings sind da soviel Dinge zu beachten, die du auf der Seite http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d…c7b0fd870d.html nachlesen kannst wenn es dich interessiert. Auch für Meefo vielleicht interessant zu lesen.

    RA Dähn ist der führende RA für alles was Streitigkeiten rund ums Wohnmobil betrifft und hat eine gute Seite mit vielen nützlichen Infos, speziell für uns Wohnmobilfahrer erstellt.

    GvH Rainer

    der momentan mehr im Wohnmobil unterwegs ist als beim Angeln.


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

  • Moin Rainer .

    Danke so in etwa halte ich es mit dem Schlafen im Womo,

    aber gut das alles noch mal nachlesen zu können (ausdruck dann immer dabei) ;)

    Und ich verstehe dich das neue Spielzeug muss ausgiebig erlebt und getestet werden. :-))

    Viel spass .

    Gruss auch an Rosi und eure mitbewohner. :laola:

    Schade.... winke winke gibbet ja nich.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

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    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings sind da soviel Dinge zu beachten, die du auf der Seite http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740?c7b0fd870d.html nachlesen kannst wenn es dich interessiert.

    Interessanter Link :)

    Wäre uns das damals in Deutschland passiert, wäre die eine Nacht also scheinbar ok gewesen:

    Zitat

    Danach liegt also bei einer einmaligen Übernachtung in aller Regel keine Sondernutzung, sondern noch Gemeingebrauch vor. Mithin ist das einmalige Übernachten im allgemeinen Straßenraum in jedem Falle zulässig, es sei denn, an der konkreten Stelle des öffentlichen Verkehrsraumes besteht ein allgemeines Parkverbot für dieses Fahrzeug. (...) Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das einmalige Übernachten auf öffentlichen Straßen ist in Deutschland im Wohnmobil und Caravan grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Das Verbot muss sich durch Beschilderung klar erkennen lassen.

    Und auf der Basis mal einen Schritt weitergedacht: wenn ich eine 14-tägige Rundreise mache, jeden Tag ein anderer Ort, dann müsste es doch theoretisch gesetzeskonform sein, wenn ich täglich auf einem anderen, offiziellen Parkplatz übernachte, oder? Es weiß ja auf Fehmarn keiner, wenn ich am Tag vorher noch in Heiligenhafen geschlafen habe.

    Das habe ich zwar nicht vor, aber ich finde das Thema gerade interessant, da ich bisher davon ausging, übernachten im Auto sei außerhalb von Campingplätzen pauschal verboten.

  • Moin

    Jetzt lief hier schon soviel of topic

    Ich hab noch einen zur anfangszeit des Womo daseins gabs immer die frage wo Übernachten nun lacht nicht

    erste anlauf stelle war immer der Friedhof warum.... Nachts wenig los und fast immer Frisches fließendes Wasser vor Ort.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

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  • Es wird kälter, soll auch so bleiben. Das ist für mich Hechtwetter. Januar/Februar ist eigentlich meine Fangzeit
    für große Hechte hier in der Ruhr. Mal sehen was geht.... aber ich warte auf meine neuen Jahresunterlagen vom
    Verein. Jahresmarken, Erlaubnisscheine... usw.

    Habe heute für Sohnemann seinen ersten Fischereischein (für 5 Jahre) ausstellen lassen.
    24 euro Gebühr
    24 euro für den Schein
    95 euro jahresbeitrag/verein für mich
    75 euro jahresbeitrag/verein für sohnemann
    zack, mal eben 218 Euro.

    So geht das... aber wenn ich überlege, was ich noch vor ein paar Jahren alles 8-) verqualmt habe.

    In diesem Sinne, :thumbup:

    schönen Tag noch, lg. mattes




    lg. mattes

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    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Ja ja das liebe Geld
    Ich muss auch noch den Betrag zahlen.
    40 Euro für Söhnchen Simon
    120 Euro für mich
    Das sind 160 Euro für ein Jahr lang Schöne Stunden am Wasser
    Kassieren ist am 22 Januar, da könnte ich vielleicht noch mal an das Wasser gehen
    LG Sylvio