• Moin moin,

    ichbin enu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße markus, 27 jahre alt, angelschein seit meinem 11. Lebensjahr und komme aus dem nördlichen hessen... Ich möchte euch auch gleich mit einer frage belästigen :-)...
    Folgendes: Ein kumpel von mir würde gerne den angelschein machen. Da ihm aber der normale kurs zulange dauert, bzw. er zeitlich eher gebunden ist, würde er den angelschein gerne in hamburg auf einer schule machen... Jetzt die frage: Wird die prüfung in hessen anerkannt oder nich :-)? Über eine antwort wäre ich euch sehr dankbar... Schönen sonntag euch :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    willkommen bei den Askarianern und
    viel Spaß bei uns.
    Über deine Beiträge freuen wir uns.

    Der Angelschein. Tja, das ist wieder so eine Frage.
    Ich bin der Meinung, dass man den Angelschein in dem
    Bundesland machen muss, in dem man wohnt und wo
    man gemeldet ist.

    Vielleicht sagen die Anderen noch was dazu.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • Vielen dank ;)! Ja, das scheint ein leidiges thema zu sein... Ich bin foh dass ich das durch habe :D... Würdeja allerdings auch bedeuten, dass wenn ich mal nach hamburg oder in ein anderes bundesland ziehen würde, den schein neumachen müsste... Sollte das der fall sein, wäre evtl eine bundeseinheitliche regelung angebracht, bzw die fischerprüfung in allen bundesländern einheitlich durchzuführen, sodass die prüfung überall anerkannt wird :)

  • Moin Markus .

    Willkommen im Forum,

    wünsche nette Kontakte und spaß hier.

    Und zu deiner Frage denke da die Prüfung zum Fischereischein Ländersache ist,

    könnte Jürgen recht haben,um es genau zu haben frag das WWW .

    Aber vieleicht haben andere mehr Wissen und bessere Antworten.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:


    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt

    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

    Einmal editiert, zuletzt von Meefo46 (28. Februar 2016 um 18:27)

  • Wie ich sehe, seit ihr ja auch auf fehmarn aktiv ;)... Ich bin mindestens einmal im jahr am flügger strand und hab geplant dieses jahr auch mal mein glück mit der rute da oben zuversuchen ;)... Habt ihr evtl ein paar tipps in sachen ausrüstung (wollte hauptsächlich auf meerforellen und dorsch fischen) und orte :)?

  • Erbarme zu spät, herzlich Willkommen hier bei uns im Forum.

    Zu deiner Frage, ich nehme mal an, dass die Frage sich auf die Sportfischerprüfung bezieht. Da er ja zum erlangen des blauen Scheines, keinen Kurs machen muss.

    Dazu wäre zu sagen, das eine einmal abgelegte Sportfischer Prüfung auch von den anderen Bundesländern anerkannt wird, Dein Freund muss nur den entsprechenden Nachweis vorlegen, wenn er dann hier in Hessen einen Fischereischein erwerben will.
    Aber auch die Fischereischeine anderer Länder werden bei uns anerkannt. Ich selbst habe noch nirgendwo Probleme mit meinem hessischen Jahresfischereischein (blaue Pappe, mit Foto) gehabt, der wird sogar in Rheinland Pfalz akzeptiert, ohne murren.

    Grüße vom Hessen Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

  • moin Markus,

    Zitat

    Da ihm aber der normale kurs zulange dauert, bzw. er zeitlich eher
    gebunden ist, würde er den angelschein gerne in hamburg auf einer schule
    machen...

    da habe ich einen guten Tipp für Deinen Kumpel. Hier in MV braucht er nicht einmal einen Kurs belegen ( siehe hier ), um den Fischereischein zu erwerben. Er kann sich zur Prüfung direkt beim Ordnungsamt einer Kreisverwaltung anmelden. Dann bezahlt er seine Prüfungsgebühr und darf an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 Euro für Personen über 18 Jahre.

    Es ist nicht richtig, dass man den Fischereischein in dem Bundesland machen muß, in welchem man seinen Wohnsitz hat.

    Gruß
    Osmar