Kontrolle am Wasser

  • Moin,

    war gestern kurz am Kanal angeln und wurde auch kontrolliert. Dieses Mal wars eine für mich etwas nervige Situation.

    Ich stand an der Spundwand und der Aufseher (amtl) meinte, das ich hier ohne Spundwandkescher gar nicht angeln dürfte ;) Da habe ich ihm gezeigt, das mein Kescher (ü 2m) locker dafür reicht und habe ihm gesagt, das ich hier an der Stelle jahrelang schon viele Zander ohne Probleme gekeschert habe. Auch das ich schon mehrfach kontrolliert wurde von anderen Anglern, Vorstand und Polizei und niemand etwas zu bemängeln hatte....interessierte ihn nicht.

    Er sollte mir dann zeigen, wo genau diese "Spundwandkeschervorschrift" denn genau in den Papieren steht (ich wusste genau, das da nichts steht), was er aber nicht tat...."ist so" meinte er nur. Hätte er mich vertreiben wollen, hätte ich auf die Polizei bestanden, jedoch ging er nach einer kleinen Diskussion und meinte aber das ich nächstes Mal so einen Kescher mitführen soll. Natürlich werde ich mir so einen Kescher nicht kaufen...sehe den Sinn nicht, da mein Kescher reicht und eben nirgendwo steht das ich unbedingt einen Spundwandkescher brauche. Auch andere Angler kennen diese Regel nicht und wenn der Vorstand bei einer Kontrolle schon nichts sagt......

    Der Aufseher, auch wenn amtlich hat doch eigentlich nichts zu melden, wenn ich mich an die Vorschriften die auf meiner Erlaubnis steht halte (?) Wenns so eine "Spundwandkeschervorschrift" gibt, dann erlässt die doch der Verein und dann MUSS es auch auf den Papieren stehen oder irre ich mich?

    LG

  • Hey Rockon,

    was in den Papieren drin steht und was tatsächlich gilt kann immer mal wieder auseinander gehen :thumbdown: Wir hatten in unseren Fangbüchern eine Klausel drin, dass man bis zu 5 Min von seinen Ruten weg sein darf -> Im Amtsdeutsch unbeaufsichtigte Ruten. Naja als 4 Kameraden sich mit einem Kontrolleur fast geprügelt hatten, wurde der Passus gestrichen.

    Zu Thema Kescher fände ich es absurd extra einen Kescher für Spundwände nutzen zu müssen, wenn man einen ausreichenden Kescher zur Hand hat... Wobei Bürokratie und Deutschland, da spricht einiges für solch eine Regel im Paragraphenurwald...

    Ich sag nur Gott gab uns das 11. Gebot -> Lasse dich nicht erwischen

    Grüße Dirk

  • Moin Rockon.

    Wenn es ein vom Land und nicht vom Verein eingesetzter Kontrolleur ist und da auch vom Land die meisten

    unsinnigen Vorschriften kommen kann es sie schon geben .

    Ich habe jetzt auf die schnelle nichts gefunden im www.


    Beim nächsten mal soll er dir sagen oder zeigen wo man das findet bzw nachlesen kann.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:


    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt

    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

  • Moin,

    ich hab es so gelernt, dass ich einen Unterfangkescher mitzuführen habe. Eine genaue Beschreibung konnte ich auch heute nirgends finden.

    Das genaueste war die Bezeichnung als "geeignete Landungshilfe".

    Somit liegt es im Ermessen des Anglers und sein Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Fisch.

    Das bedeutet für mich, dass ich zum Hechtfischen nicht meinen Stippkescher mitnehme. Umgekehrt nehme ich zum Stippen auch nicht meinen Meterkescher mit, nur weil vieleicht ein Großkarpfen beißen "könnte". Falls das Vorfach diesen Fisch wirklich zu mir bringt, sehe ich mich auch in der Lage diesen abzuhaken, notfalls dadurch, dass ich mir nasse Füße hole. An erster Stelle steht den Fisch so schonend wie möglich abzuhaken, das wäre im Wasser oder schonend zu landen, und auch hier muss nicht der Einsatz eines Unterfangkeschers die erste Wahl sein.

    Ich sag mal, dass wohl jeder vernünftige Angler in der Lage sein sollte, zu entscheiden ob sein Kescher ausreichend ist und in Deinem Fall ist er es, da er bis ins Wasser reicht. Also, geeignetes Landungsmittel, Spundwand hin oder her.

    Welchen Sinn würde es für mich machen, an einer 5m Spundwand ohne geeigneten Kescher zu Fischen, wenn ich nicht die Chance hätte den Fisch auch an Land zu bringen?? Also würde ich da erst gar nicht Fischen.

    Kurzum, mich würde so ein Klugscheißer nicht beeindrucken. Ärgerlich ist es trotzdem.

    Grüße vom Bully

    Der Abschied ist der traurigste Teil einer Freundschaft.

    Fehmarntreffen Mai 2020...... bin wieder nicht dabei!!! ;(

    • Offizieller Beitrag

    moin,

    .. meist steht vom Wortlaut her irgendwo d'rin;

    .. "ein geeignetes Landungsgerät" mitführen ..

    .. ob daß ein fishgrip, ein U-kescher oder dergl. "geeignetes" Gerät ist juckt nicht ;)


    Hoffentlich hast du dir von dem "Kontroll-vogel"
    den Namen bzw. seine Nummer aus dem K-Ausweis gemerkt/aufgeschrieben?

    Die Art "dummfug"-Kontrolleure braucht keiner und wenn sie so gerne "belehren" wollen,
    dann schickt man sie nach derartigem "Gelaber" einfach selbst nochmal auf die Lesebank ;)

    Der kann dir diese Zeilen ( "Spundwandkescher ..") bestimmt nirgends vorweisen
    und wollte sich nur wichtig machen " Hey, .. blabla.. ich bin hier der Boss.. blabla .. " ;)

    Wenn IHR im Verein eine Satzung / Gewässerordnung ( und sonstigen Zettelkram) bekommen habt
    mit den Bestimmungen für genau dieses Gewässer, dann ist genau DASS Fakt.

    Der "Amtliche" kann da 'rumzetern wie er möchte;
    du hältst dich an an eure Vereins- "Bedingungen" und
    wenn er weiter zicken will, dann schick ihn zum Vorstand! :D

    Ist von da aus (vielleicht) eine ungeklärte "Bedingung" (siehe Pachtverträge)
    NICHT an die Mitglieder weiter gegeben worden,
    dann kann der Vorstand sich d'rum kümmern,
    aber du hast damit nichts am Hut :)

    Manchmal sollte man alle ablehnen, die bei der Frage; ..
    " wer möchte denn zukünftig Kontrolleur am Gewässer werden"
    .. sofort die Hände oben haben :(

    Da sind irgendwie sehr häufig Typen dabei,
    die dieses "Boss-Gehabe" an den Tag legen
    oder den "ich muß unbedingt recht haben" raußkehren wollen.


    gruß rüdl

  • Also da wo ich am MLK geangelt hab ist nicht von unserem Verein die Strecke. Keine Ahnung was da in der Satzung / Gewässerordnung bei dem Verein steht. Ich habe nur eine Gastkarte...so ne blabla - Karte, vermutlich aus dem Netz gezogen und nur Namen reingeschrieben. Steht nichts besonderes drin...nicht einmal das man einen Kescher / Landewerkzeug haben muss ;) Bis auf die Gastkarte bekommt man sonst auch nichts mit und man kann auch nichts einsehen (Verein hat keine HP etc.)


    Wenn ich dran denke mache ich davon morgen mal ein Foto.

    Aufgeschrieben hab ich nichts, hab mit sowas nicht gerechnet. Bisher waren alle Kontrollen völlig ok. Wäre er nicht gegangen hätte sich eh die Polizei mit der Sachlage beschäftigt...der hätte mich nicht vertrieben oder sogar den Schein eingezogen ;)

    LG

    • Offizieller Beitrag

    hm,..

    .. komische Sachlage ;)

    Es muß zumindest ein Hinweis auf die Bedingungen irgendwo stehen
    der i.d.R. auch zum ausdrucken downgeloadet werden kann !

    Steht alles im "Beipackzettel" zur Angelerlaubnis ?? .. dann entfällt der Satz oben,
    weil damit alles "verbotene/erlaubte" enthalten ist.

    Auch wenn NUR die Bedingungen für das Bundesland gelten,
    dann muß zu diesen, irgendwo ein Hinweis / Link sein.

    Ist das nicht so,
    dann ist der Verkauf der Gastkarten eine "Verarsche"
    aller Anderen, die am MLK angeln.

    Keiner kann sich die Vor-Bedingungen aus den Fingern saugen :)

    Auf deinem Erlaubnisschein müsste auch ein Ansprechpartner stehen !?!?
    Genau diesen würde ich zum Spaß mal anschreiben und nach den Bedingungen
    an diesem Gewässerabschnitt fragen; mit der BITTE, daß du diese schriftlich
    bzw. als download zur Verfügung gestellt bekommst ;)

    Der MLK tröpfelt ja durch NRW, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt;
    die dafür zuständigen Behörden sind; WSA (Wasserstraßenamt) in Minden; in Braunschweig und in Magdeburg.

    Es lässt sich bestimmt raußkriegen wer auf deiner Strecke zuständig ist und
    damit kommst du auch an den Papierkram 'ran. :)

    Die Polizei wäre nicht gekommen .. außer er hätte dich bedroht oder wäre handgreiflich geworden.
    Okay, sie wäre gekommen, wenn er nach Amtsbeihilfe gerufen hätte;
    aber dann wäre schon einiges schief gelaufen, was dir angelastet würde. ;)
    Die "Art Liebe" ist eh immer zweischneidig; wenn er etwas von dir will, dann hat er sich "sauber" aus-zu-weisen
    und mit dem Namen und der Ausweisnummer lässt sich ne Menge machen.
    Kontrollieren darf/soll er ja vermutlich auch; gegen die nicht korrekten Info's von ihm kann
    man später vorgehen und eine friedliche Lösung suchen ;)

    Bei der nächsten Kontrolle kennst du die Bedingungen auswendig oder hast sie dabei,
    dann soll er dir mal die Text-Zeilen betreff Spundwandkescher zeigen. :D

    gruß rüdl

  • Moin,

    hab mal ein Foto gemacht. Diese Fischereiordnung ist das einzige was man bekommt, ist leider schonmal nass geworden, aber man kanns noch lesen.

    Teils sehr allgemein gehalten (daher denk ich das es ein Mustervordruck ist) und zum Spundwandkescher oder allgemein Landewerkzeug finde ich nichts (oder ich bin blind) Auf der anderen Seite steht nur mein Name, Adresse....Zeitraum der Erlaubnis. Und auch der Ansprechpartner, in dem Fall der Vorstand....der mich ja schon öfter kontrolliert hat, aber nie was gesagt hat bzgl Kescher ;) Was da NICHT steht ist das zuständige WSA...

    LG

    • Offizieller Beitrag

    hm..

    .. unter Punkt 2.) " .. die Gewässerordnung.." könntest du etwas "unbekanntes" unterschrieben haben :)

    .. was mir hierzu fehlt, wo ist der Erlaubnisschein, also der restliche Papierkrieg ?


    In dem Zettelwerk wird mehrfach auf die "NDS. Binnenfischereiordnung" hingewiesen;
    vermutlich soll man sich alle "nicht ausgeführten Bedingungen" von dort saugen ..

    .. demnach wird auch bez. "an-landungs-hilfen" gelten, was in der Nds-Binnenf.-verordn. drin steht ;)

    http://www.asv-wilhelmshausen.de/mediapool/136/…_Schonmasse.pdf

    .. rechts außen als PDF zu öffnen.

    Wenn da tatsächlich nur daß Binnenfischereigesetz gilt, dann steht da nicht mal so etwas drin wie zBsp. U-Kescher ;)

    Gruß rüdl

  • Das Ding ist der Erlaubnisschein ;) Auf der Rückseite stehen meine Daten, Zeitraum etc....mehr gabs nicht. Im Binnenfischergesetz habe ich zum Kescher auch nichts gefunden. Zum Punkt 2....könnte sein ;) Aber mit der Gewässerordnung (nirgendwo einsehbar) vom Verein hat der amtl Aufseher ja nichts zu tun bzw. da wird auch sicher nichts stehen wegen Kescher, sonst hätte man mich vorher schon bei den Kontrollen angesprochen.

    LG