Moin,
war gestern kurz am Kanal angeln und wurde auch kontrolliert. Dieses Mal wars eine für mich etwas nervige Situation.
Ich stand an der Spundwand und der Aufseher (amtl) meinte, das ich hier ohne Spundwandkescher gar nicht angeln dürfte Da habe ich ihm gezeigt, das mein Kescher (ü 2m) locker dafür reicht und habe ihm gesagt, das ich hier an der Stelle jahrelang schon viele Zander ohne Probleme gekeschert habe. Auch das ich schon mehrfach kontrolliert wurde von anderen Anglern, Vorstand und Polizei und niemand etwas zu bemängeln hatte....interessierte ihn nicht.
Er sollte mir dann zeigen, wo genau diese "Spundwandkeschervorschrift" denn genau in den Papieren steht (ich wusste genau, das da nichts steht), was er aber nicht tat...."ist so" meinte er nur. Hätte er mich vertreiben wollen, hätte ich auf die Polizei bestanden, jedoch ging er nach einer kleinen Diskussion und meinte aber das ich nächstes Mal so einen Kescher mitführen soll. Natürlich werde ich mir so einen Kescher nicht kaufen...sehe den Sinn nicht, da mein Kescher reicht und eben nirgendwo steht das ich unbedingt einen Spundwandkescher brauche. Auch andere Angler kennen diese Regel nicht und wenn der Vorstand bei einer Kontrolle schon nichts sagt......
Der Aufseher, auch wenn amtlich hat doch eigentlich nichts zu melden, wenn ich mich an die Vorschriften die auf meiner Erlaubnis steht halte (?) Wenns so eine "Spundwandkeschervorschrift" gibt, dann erlässt die doch der Verein und dann MUSS es auch auf den Papieren stehen oder irre ich mich?
LG