Fischzucht - Genehmigung

  • Serwus beisammen!


    Ich habe das große Glück seit diesem Jahr eine Fischzucht gepachtet zu haben.


    Kurz dazu:

    Stand etwa 20 Jahre leer. Wurde früher als Fischzucht genutzt.

    Quellwasser sowie ein mittelgroßer Bach mit ausreichend Wasser ist vorhanden.

    Teiche sind renovierungsbedürftig und werden nun nach und nach herrgerichtet.


    Aktuell habe ich 4 Teiche in Benutzung.


    Die Teiche sind allesamt beim WW-Amt eingetragen und genehmigt. Für den Bach besitze ich ein Wasserentnahmerecht.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage, da ich plane, nächstes Jahr ein kleines Schlachthaus zu bauen:


    Laut Fischereiseuchenverordnung heißt es:


    Betriebe, die Fische aus eigener Aquakultur in kleinen Mengen (die direkte Abgabe kleiner (haushaltsüblicher) Mengen umfasst selbst aufgezogene Fische, die als lebende, geschlachtete oder verarbeitete Speisefische abgegeben werden) ausschließlich für den menschlichen Verzehr direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben (kein Zwischenhandel)



    Was gilt als kleine Menge?

    Welche Vorraussetzungen muss mein Schlachthaus im groben erfüllen?

    Welche anderen Ämter/Genehmigungen brauche ich um Fische zB. geräuchert anbieten zu können?


    Treibt sich hier im Forum vielleicht ein erfahrener Fischzüchter herum, der sich etwas Zeit nehmen würde, um einem Neuling auf diesem Gebiet etwas mit Rat zur Seite zu stehen?


    Ich würde mich über alles was mir weiterhilft sehr sehr freuen!!


    PS: Fischgesundheitsdienst war bereits auf meiner Anlage zur Erstbesichtigung(Diese verlief ganz gut )


    Lg Luck

    • Offizieller Beitrag

    Moin "Luck",


    .. das Netz ist voll, auch mit Antworten zu deinen Fragen,..


    A B E R ; .. da sich die 16 Bundesländer in der BRD nicht wirklich einig sind,

    so besitzt jedes von Ihnen ihre eigenen "Regeln" (Verordnungen) etc. ...


    Die wichtigste Frage lautet erstmal;

    ... in welchem Bundesland befinden sich deine Teiche  ??

    .. dannach kann man entsprechend weitere wichtige Infos für dich sammeln ;)



    .. hier ein Info-Beispiel:


    Aus Teichwirtschaft und Fischzucht ..

    Auszug:

    Aus Teichwirtschaft und Fischzucht

    Überblick über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für Fischzüchter
    J. Gaye-Siessegger

    Um bei all den bereits seit langem geltenden sowie etlichen neuen Bestimmungen
    hinsicht-
    lich der Haltung und Zucht von Fischen nicht den Überblick zu verlieren,
    sind in diesem
    Artikel die wichtigsten rechtlichen Regelungen zusammenfassend dargestellt


    ( .. weiter lesen mit klick auf den link oben )

    ------------------------------


    In dem Text geht es um;

    - Wasserrechtliche Erlaubnis ..

    - Genehmigung / Registr. n.d.Fischseuchenrecht ..

    - Zulassung / Reg. nach Lebensm. / Hygienerecht ..

    - Zul. als Transportunternehmer ..

    - Schlachtung und Tötung

    - Aquakulturbewirtschaftung nicht einh. und gebietsfremder Arten ..

    - Aquakultursatistiken ..

    - Ökol. biol. Aquakultur ..

    - Kennzeichnungsvorschriften für Fisch und best. Fischereierzeugnisse ..

    - etc.


    .. die entsprechende Verordnung mit (EG) und NR. steht jeweils dabei;
    d.h. man kann sich tiefer rein wühlen und
    die Verordnungen hinsichtlich details nach schlagen.



    Gruß rüdl

  • Serwus Rüdl,


    Meine Teiche befinden sich in Bayern!

    Danke schonmal für deine Hilfestellung!


    Ich werde mich dann mal weiter reinlesen;)


    Sind ja doch etliche Kleinigkeiten die es zu beachten gilt:)


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Moin Luck,


    .. BAYERN also; .. mein Geburtsland ..


    .. hab dir hier noch ein paar Dinge raußgesucht ;)




    https://www.lfl.bayern.de/mam/…antag2019_-06ahoersen.pdf

    .. bez. des Sauertstoff-Eintrags (ohne O² Zuführung / mit Luft-O² / mit techn.-O²) und
    der damit zusammen hängenden Ertragsmengen sehr interessant.


    https://www.lfl.bayern.de/ifi/…rtschaft/029863/index.php

    .. der ganze Behördenkram in Bayern ..

    .. incl. weiterer Adressen für spezielle Fragen ;)

    .. da musst du vermutlich LINKS auf "intensive Auakultur" klicken;
    ist wohl eher dein Bereich ;)

    ( https://www.lfl.bayern.de/ifi/aquakultur/index.php )



    https://www.lfl.bayern.de/mam/…empfehlungen_juni2001.pdf

    .. hier stehen eine Menge Tipps für Fischanlagen in Bayern drin;
    zBsp. geht es darin auch um ;
    (Auszug;)
    Die Entnahme von Wasser für Fischteiche ist nur bei genügend großem Min-destabfluss im Fließgewässer zulässig. Im wasserrechtlichen Verfahren istdie ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers zu berücksichtigen und zuerhalten.Zur Gewährleistung der biologischen Wirksamkeit und ökologischen Vielfaltmuss auch bei Niedrigwasser im Gewässer jederzeitdie Hälfte des im Gewäs-ser fließenden Wassers verbleiben, auch wenn dann die erlaubte Entnahme-menge nicht ständig abgeleitet werden darf.

    .. und dergleichen mehr an Infos; wie es in Bayern halt so "sein soll" ;)



    Hilfreich dürfte auf jedenfall sein,
    wenn du dir die alten Unterlagen (Genehmigungs-Papiere) vom Vorbesitzer einholst !

    Da sollte drin stehen als "was" die Teichanlage eine Zulassung hatte und und und ..


    Dieselbe "Art der Zulassung" nochmal zu bekommen,
    daß dürfte nicht all zu schwer werden.
    Den Zweck der Anlage um strukturieren und dann eine Genehmigung zu bekommen,
    daß wird vermutlich aufwendiger und kosten intensiver.



    Die einfachste Lösung,
    für die regionale Problematik mit den Ämtern und dem Veterinär
    ist;
    .. du besuchts einen aktiven Fischzucht- / Forellenteich- "Kollegen" und
    ziehst ihm die "Würmer" aus der Nase :)

    Der wird dir sagen können auf was der örtliche Tierschutzonkel (veterinär) wert legt und
    welche Papiere die wichtigsten sind.

    Einen solchen erfahrenen Kollegen sollte man immer parat haben,
    denn Erfolg kommt nach Mißerfolg;
    d.h. bei all den Problemen von A-Z kann man sich gegenseitig helfen ;)



    .. viel Erfolg !




    Gruß rüdl