Serwus beisammen!
Ich habe das große Glück seit diesem Jahr eine Fischzucht gepachtet zu haben.
Kurz dazu:
Stand etwa 20 Jahre leer. Wurde früher als Fischzucht genutzt.
Quellwasser sowie ein mittelgroßer Bach mit ausreichend Wasser ist vorhanden.
Teiche sind renovierungsbedürftig und werden nun nach und nach herrgerichtet.
Aktuell habe ich 4 Teiche in Benutzung.
Die Teiche sind allesamt beim WW-Amt eingetragen und genehmigt. Für den Bach besitze ich ein Wasserentnahmerecht.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, da ich plane, nächstes Jahr ein kleines Schlachthaus zu bauen:
Laut Fischereiseuchenverordnung heißt es:
Betriebe, die Fische aus eigener Aquakultur in kleinen Mengen (die direkte Abgabe kleiner (haushaltsüblicher) Mengen umfasst selbst aufgezogene Fische, die als lebende, geschlachtete oder verarbeitete Speisefische abgegeben werden) ausschließlich für den menschlichen Verzehr direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben (kein Zwischenhandel)
Was gilt als kleine Menge?
Welche Vorraussetzungen muss mein Schlachthaus im groben erfüllen?
Welche anderen Ämter/Genehmigungen brauche ich um Fische zB. geräuchert anbieten zu können?
Treibt sich hier im Forum vielleicht ein erfahrener Fischzüchter herum, der sich etwas Zeit nehmen würde, um einem Neuling auf diesem Gebiet etwas mit Rat zur Seite zu stehen?
Ich würde mich über alles was mir weiterhilft sehr sehr freuen!!
PS: Fischgesundheitsdienst war bereits auf meiner Anlage zur Erstbesichtigung(Diese verlief ganz gut )
Lg Luck