- Offizieller Beitrag
All,
..Schonzeiten und Mindestmaße an den Küsten=
gewässern in Schleswig-Holstein.
Diese Ausnahmeregelung gilt bis 2009.
Mit Petri Heil
Flunder
All,
..Schonzeiten und Mindestmaße an den Küsten=
gewässern in Schleswig-Holstein.
Diese Ausnahmeregelung gilt bis 2009.
Mit Petri Heil
Flunder
der link funktioniert nicht!!
Hallo,
da hat sich ja nicht wirklich was geändert, die bisherige Übergangsregelung ist quasi gleich geblieben.
Diese Liste ist also noch aktuell:
Ostseefische+Schonmaße+Schonzeiten
Gruß
Lücke
@lücke3.0,
die alte Allgemeinverfügung war eigentlich nur
bis zum 31.12.2008 gültig.
Die Frage war,was kommt danach?
Nun ist jedenfalls die Gültigkeit bis 2009.
festgeschrieben.
Mit Petri Heil
Flunder
Hallo Jürgen & Nordlichter!
Warum macht man sowas?
Zuviel Fisch? Wohl kaum. Würde mich interessieren, falls näheres bekannt sein sollte.
MAX
Max,
werde versuchen,mal was in Erfahrung
zu bringen.
Mit Petri Heil
Flunder
Hallo Großer,
warum, weil wir Mitglied der EU sind und jetzt für alle Mitgliedsländer das gleiche Recht gelten soll, da unsere Gewässer ja nicht nur von D Kuttern heimgesucht werden.
Um das alles zu verstehen, musst Du entweder Politiker sein, oder Dich durch zig Gesetzestexte mit Anhängen durcharbeiten und das kann sehr langwierig sein, da man auch alle Querverweise dazu finden und lesen muss.
In der EU wird nun versucht durch gemeinschaftliche Auflagen den Rückgang der Arten zu verhindern und die Ausweitung zu erreichen. So ist in einigen Gebieten der Ostsee eine Fischerei auf einzelne Arten durch Berufsfischer komplett verboten, was für die Art wahrscheinlich mehr bringt, wie ein e Schonzeit, die je nach Temperatur und Salzgehlat im Wasser eh oft daneben liegt.
Wenn Du Dir die ganzen Gesetzestexte durchliest, wirst du auch ettliche Stellen finden, an denen Du den Vorteil für die einzlenen Fischarten ableiten kannst.
Für die Fische selbst hat sich nicht viel geändert, sie werden nach wie vor gefangen werden und ob die Gesetze dann auch eingehalten werden, so wie sie geplant sind, das wird sich zeigen.
Aber einen entscheidenden Punkt haben die Gesetzgeber in den ganzen Verordnugnen vergessen, das sind die Angler aber auch die Nebenerwerbfischer, die wahrscheinlich den größten Schaden anrichten, da letztere von dieser Regelung nicht betroffen sind und ihr Unwesen weiterhin treiben wie sie grade wollen.
GvH
Rainer
Der Link geht bei mir immer noch nciht!
Sorry, jetzt nach 3 Minuten Ladezeit hab ich die Seite drin.....
All,
laut Mitteilung vom Rechtsanwalt des LSFV-SH
war die o.g. Meldung falsch.
Deshalb habe ich den Link wieder rausgenommen!
Es gilt jetzt eine Fassung,die bis Ende 2009 gültig
ist.
In S-H wird an einem neuen Fischereigesetz und
einer neuen Küfo gearbeitet.
Wann die rauskommen,ist noch nicht klar.
Dann entfallen solche Ausnahmeregelungen.
Ich bitte um Verständnis!!!
Mit Petri Heil
Flunder