Wie ich soeben in einem anderen Forum erfahren habe, wurde das Fischereigesetz in SH novelliert.
Danach sollen nicht nur Touristen ohne Prüfung einen Schein erhalten, sondern auch Schleswig-Hosteiner ohne Prüfung gegen Gebühr angeln dürfen.
Ferner sollen jedoch auch Fischereischeininhaber anderer Bundesländer als Tourist Erlaubniskarten für die Nord- und Ostsee erwerben müssen.
Damit würde ein nächstes Askari-Treffen auf Fehmarn wohl teurer werden.
Oder man setzt unter Protest aus.....
Die Touristenbranche wird es vielleicht merken...!
Der Angelverband-SH steht der Regelung jedoch sehr kritisch gegenüber:
ZitatVollkommen unsinnig ist die neue Regelung, nach der nun auch Fischereischeininhaber anderer Bundesländer in Schleswig-Holstein die Fischereiabgabe (zusätzlich zur Zahlung in ihrem Heimatbundesland) zahlen müssen. Damit stellt sich Schleswig-Holstein bundesweit in eine absolute Außenseiterposition, die auch die gegenseitige Anerkennung von Fischereischeinen gefährdet. Auf diesen Umstand haben wir mehrfach hingewiesen. Es ist inkonsequent, einerseits Laien über den Urlauberfischereischein zum Angeln nach Schleswig-Holstein locken zu wollen und andererseits erfahrene Angler über eine zusätzliche Gebühr abzuschrecken. Auch die Bürokratie steigt, zumal bislang nicht einmal ein Papier existiert, auf dem die Abgabemarke für Gäste aufgeklebt werden könnte. Wir hätten uns die Einführung eines neuen fischereilichen Dokumentes sparen und die jahrzehntelang bewährte Praxis der gegenseitigen Anerkennung und Gleichstellung der deutschen Fischereischeine fortführen sollen.