- Offizieller Beitrag
Hallo Angelfreunde,
der Landessportfischerverband S-H teilt folgendes mit:
"Allgemeinverfügung erneuert
Das MELUR hat Ende 2014 erneut eine Allgemeinverfügung zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 "Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins" erlassen. Nach dieser sind wiederum, mit Geltung bis zum 31.12.2016, die
1. Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach § 2 KüFO,
2. Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO und
3. Mindestmaschenöffnungen für die Sprottenfischerei von 32 mm nach § 10 KüFO
aufgehoben. Die Allgemeinverfügung setzt damit also wirksam Bestimmungen der KüFO zeitlich begrenzt außer Kraft."
Ich denke mal, dass es diejenigen interessieren wird, die doch mal zwischendurch
ans Meer fahren, um dort zu angeln.
Die Fehmarnfahrer sowieso.
Mit Petri Heil
Flunder